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Verhalten bei Verkehrsunfällen
Aufregung ist normal, vor allem, wenn man Zeuge eines Unfalls wird oder sogar selbst betroffen ist. Dagegen kann man auch kaum etwas tun, „Ruhe bewahren” ist zwar eine schöne Anregung, die sich aber schwer umsetzen lässt.
Wir wollen hier versuchen, die beschränkten Möglichkeiten, die uns Ersthelfern zur Verfügung stehen, so gut es geht auszunutzen. Hilfe ist eigentlich ganz einfach, man muss sich nur trauen!
Fahren Sie langsam an eine Gefahrstelle heran. Das hat nichts mit „gaffen” zu tun, sondern ist zwingende Notwendigkeit für eine Hilfeleistung! Fahren Sie möglichst weit rechts und halten Sie am äußersten Fahrbahnrand. Betreten Sie die Fahrbahn nur, falls die Unfallstelle wirksam abgesichert ist. Geschwindigkeiten nachfolgender Fahrzeuge sind besonders auf Autobahnen nicht richtig einzuschätzen und es besteht Lebensgefahr!
Die Hauptgefahr bei Verkehrsunfällen geht von nachfolgenden Fahrzeugen aus. Wenn es an einem Unfallfahrzeug raucht oder brennt besteht die Gefahr einer Rauch(gas)vergiftung, jedoch keine Explosionsgefahr (› „Explodierende Autos”). Ist der Zugang zu verunglückten Personen erschwert, lassen sich Autotüren beispielsweise nicht oder nicht ganz öffnen, so ist technische Hilfe (Feuerwehr) notwendig. Ebenfalls technische Hilfe wird benötigt, wenn Flüssigkeiten aus dem Unfallfahrzeug auslaufen. Der Ersthelfer muss dabei nicht erkennen, um welche Flüssigkeiten es sich genau handelt, lieber einmal zu viel die Feuerwehr alarmiert und dafür rechtzeitig, als einmal zu spät. Ins Erdreich versickerndes oder in die Kanalisation laufendes Öl verursacht großen Schaden!
Die Gefahr für ein Unfallopfer besteht in einem Ausfall oder einer Störung lebenswichtiger Organe, vor allem des Gehirns. Da einer Schädigung des Gehirns (und aller anderen Organe) meist ein Sauerstoffmangel zu Grunde liegt, ist das Freihalten der Atemwege (Seitenlage) und notfalls eine Wiederbelebung (Herzdruckmassage) von größter Bedeutung. Dies trifft bereits für Personen zu, die auf Ansprache nicht vollkommen normal (Augen öffnen auf Aufforderung, deutliche Antwort auf Fragen) reagieren.
Das Ablaufschema sieht auf den ersten Blick vielleicht kompliziert aus, ist aber so logisch, dass Sie es sich eigentlich nicht merken müssen. Sehen Sie es sich doch einmal genau an!
Der Ersthelfer hat nur
beschränkte Möglichkeiten, Gefahren zu beseitigen. Dem Absichern einer
Unfallstelle kommt hierbei die größte Bedeutung zu, gefolgt vom
Gefahrbereich unbedingt verlassen! Warnblinkanlage bereits beim Anhalten einschalten. Fahrlicht einschalten und ggf. mit dem Fernlicht des eigenen Wagens die Unfallstelle anleuchten!
Warnweste anziehen! Warndreieck aufstellen! ( Unfallstelle absichern)
„In so einem Wrack muss doch jemand verletzt sein!” Dank der immer weiter verbesserten Technik kann selbst eine große Aufprallenergie von der Karosserie abgefangen werden („Knautschzone”). Größte Bedeutung kommt dem angelegten Sicherheitsgurt zu, der immer noch Lebensretter Nummer Eins ist. Wenn Sie bei dem Unfall in Abb. 7 den Eindruck haben, „da muss doch jemand verletzt sein”, aber nur Personen ohne offensichtliche Verletzungen am Fahrbahnrand stehen, halten Sie trotzdem an und rufen Sie den Notruf 112. Häufig zeigen sich Verletzungen erst nach Abklingen der ersten Aufregung. Es geht viel Zeit verloren, wenn der Rettungsdienst erst zu diesem Zeitpunkt alarmiert wird.
Verunglückte aus Gefahrbereich retten Personen retten
Gefahr einschätzen nach Fahrzeug-Überschlag Auch wenn niemand offensichtlich verletzt ist, rufen Sie bei solchen Unfällen immer den Notruf 112 und antworten Sie auf die Frage, ob jemand verletzt ist nicht mit „Nein”, sondern mit einem „weiß ich nicht, könnte aber sein!” Der Unfallbeteiligte ist naturgemäß am Anfang derart aufgeregt, dass selbst schwere Verletzungen (z.B. innerer Organe) nicht wahrgenommen werden. Erst bei Nachlassen des Stresses kommt es zu einer Verschlechterung. Und dann wäre es doch sehr schön, wenn der Rettungsdienst schon da wäre, oder?!
Motorradfahrer sind eine eigene Spezies. Entweder es ist nicht unmittelbar lebensbedrohlich, dann laufen sie meist umher, rauchen und wollen nicht, dass der Rettungsdienst verständigt wird. Oder sie liegen bewusstlos auf der Fahrbahn. Da weiß man als Ersthelfer nicht, was besser ist. Und außerdem ist da ja noch dieser verdammte Helm. Soll der nun abgenommen werden oder nicht?
Ein Verunfallter, der bei vollem Bewusstsein ist (= gibt auf Fragen klare Antworten), muss sich den Helm selbst abnehmen. Reagiert die Person auf lautes Ansprechen („Hallo, wie geht es Ihnen”) gar nicht oder nur mit unverständlichem Gebrabbel und/oder reagiert die Person nicht spätestens auf Anfassen (Rütteln an der Hand/am Arm), dann muss der Helm durch den Ersthelfer abgenommen werden. Entgegen der landläufigen Meinung empfiehlt sich die Helmabnahme durch einen einzelnen Helfer. Wie die Helmabnahme genau funktioniert und was bei Motorradunfällen noch zu beachten ist, finden Sie hier Motorradunfall und Helmabnahme.
In Verbindung mit angelegtem Sicherheitsgurt schützen Airbags vor allem vor Kopfverletzungen, weil sie den Anprall des Kopfes auf das Armaturenbrett, das Lenkrad oder an die Scheibe verhindern oder abmildern. Ob und welche Airbags bei einem Unfall auslösen, hängt von der Einwirkung der Kräfte ab. Es lösen nicht alle Airbags aus, sondern nur die, deren Sensoren aktiviert wurden. Gelegentlich lösen Airbags auch gar nicht aus, dann bestünde die Gefahr, dass es bei zusätzlicher Manipulation (z.B. Öffnen des Handschuhfachs, um Wertgegenstände zu retten) zu einem Öffnen des Airbags kommt. Befindet sich genau in dem Moment der Kopf des Helfers vor dem Airbag, dann kann dieser durch den sich öffnenden Airbag verletzt werden.
Die Auswahl der geeigneten Rettungsmittel (Rettungs-, Notarztwagen, Rettungshubschrauber, Feuerwehr, Polizei, Sonderdienste) trifft die Rettungsleitstelle anhand des Meldebildes.
Der Mitarbeiter der Rettungsleitstelle ist auf eine möglichst genaue Situationsbeschreibung angewiesen. Sie müssen in Ihrer Aufregung nichts wissen außer der Notrufnummer Notruf 112. Alles, was für die Alarmierung der Rettungskräfte wichtig ist, werden Sie vom Mitarbeiter der Rettungsleitstelle gefragt. Sie müssen keine „5-W's” auswendig lernen, alles, was die Leitstelle wissen muss, werden Sie gefragt! Legen Sie deshalb erst auf, wenn das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wird. Legen Sie nicht von sich aus auf!
Sind Personen im Fahrzeug eingeschlossen/eingeklemmt oder lassen sich die Türen nicht/nicht ganz öffnen? In so einem Fall schwebt der eingeschlossene Verunglückte in großer Gefahr, da keine Erste Hilfe geleistet werden kann und im Falle eines Brandes die Gefahr einer Rauchgasvergiftung oder von Verbrennungen besteht. Teilen Sie deshalb am Notruf 112 den Umstand, dass der Zugang zum Verunfallten erschwert ist mit! Die Rettungsleitstelle wird dann sofort die Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung mitalarmieren. Nur die Feuerwehr kann Zugang zu einem verformten Fahrzeug schaffen! Weder der Rettungsdienst, noch die Polizei verfügen über geeignetes Werkzeug oder übermenschliche Kräfte.
Auslaufende Flüssigkeiten stellen eine mögliche Brand-/Feuer- und Umweltgefahr dar. Wenn Öl oder Kraftstoffe ins Erdreich oder die Kanalisation gelangen entstehen durch die Abtragung oder Beseitigung hohe Kosten. Daher sollte der Ersthelfer die Tatsache, dass Flüssigkeiten auslaufen am Notruf mitteilen, auch wenn Unsicherheit über die Art der Flüssigkeit besteht. Die Feuerwehr wird vor Ort feststellen, ob es sich um eine gefährliche Flüssigkeit handelt.
Es gibt überhaupt nur einen Verband, der in der Ersten Hilfe wichtig ist, der Druckverband. Dieser wird bei stark blutenden Wunden angelegt und verhindert einen weiteren Blutverlust durch direktes Zusammendrücken des verletzten Blutgefäßes. Eine Abbindung (vollständige Unterbrechung der Blutzufuhr zu einem Körperteil) wird nicht mehr durchgeführt.
Anwendung eines Druckverbandes Sie benötigen keine Hilfsmittel für die Blutstillung, da Sie – theoretisch – den Druck allein mit Ihren Händen aufbauen können. Im Notfall, wenn eine bedrohliche Blutung vorliegt, ist auch die Anwendung von sterilen (keimfreien) Materialien aus dem Verbandkasten nicht notwendig. Vorteilhaft wäre allerdings das Tragen von Einmalhandschuhen. Bestellen Sie doch gleich Ihr persönliches Infektionsschutzset „Das Ekelpaket” – kostenfrei und unverbindlich! Ekelpaket bestellen
Die Gleichhaltung der Körpertemperatur ist für den Menschen lebensnotwendig. Unfallopfer sind über verschiedene Mechanismen in Gefahr, dass die Körpertemperatur absinkt, die Person also unterkühlt. Gegen die Unterkühlung kann der Ersthelfer gut vorgehen, indem man dem Verunglückten, der völlig klar bei Bewusstsein ist, einen Platz in einem warmen, außerhalb des Gefahrenbereichs stehenden Fahrzeugs anbietet – falls keine Verletzungen dagegen stehen. Die Anwendung der Rettungsdecke (gold/silber-Folie aus dem Verbandkasten) eignet sich besonders gut für die Wärmeerhaltung, da sie, anders als Stoffdecken, wasser- und winddicht ist.
Wirbelsäulenverletzungen & Querschnittlähmung
Jedem Ersthelfer bekannt ist der Begriff der Querschnittlähmung. Damit wird eine Unterbrechung des Rückenmarks (symbolische Pfeile in Abb. 15b) bezeichnet. Lähmungen können die Folge sein.
Eine Wirbelsäulenverletzung festzustellen ist für den Ersthelfer nicht möglich, zudem kommt ihr kaum Bedeutung für die Erste Hilfe zu. Vielmehr unterbleiben lebensrettende Maßnahmen aus Angst vor einer – tatsächlich nicht vorhandenen – Wirbelsäulenverletzung. Unser Tipp: Gehen Sie behutsam mit dem Verunfallten um, dann schaden Sie ihm nicht. Eine Person, die auf Ansprache und spätestens auf Anfassen die Augen nicht öffnet und Fragen gezielt beantwortet muss in jedem Fall in die Seitenlage gebracht werden, falls Atmung sicher vorhanden ist. Ist Atmung nicht oder nicht sicher feststellbar, so ist die Herzdruckmassage bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ohne Unterbrechung durchzuführen – oder bis der Betroffene sich wehrt, hustet oder sicher atmet. Die Überlegung „lieber tot als querschnittgelähmt” hat in der Ersten Hilfe nichts, aber auch gar nichts verloren. Eine solch schwerwiegende Entscheidung dürfte so gut wie niemand von uns für sich sicher beantwortet haben, also hüten wir uns davor, dies für einen anderen zu tun. Zumal Lähmungen an der Unfallstelle keinerlei Rückschluss auf bleibende Schäden zulassen, es besteht immer die Möglichkeit einer Erholung!
Das Märchen vom „explodierenden Auto”.
Kraftstoffbetriebene Fahrzeuge (Autos, Busse, Lastwagen, Motorräder) können bei einem Unfall in Brand geraten. Voraussetzung ist, dass der Tank oder die Kraftstoffleitungen beschädigt werden. Selbst bei Fahrzeugen mit Gasantrieb ist durch die technische Konstruktion von Tank und Fahrzeug eine Explosionsgefahr so gut wie ausgeschlossen.
Da Autos aber zu großen Teilen aus Kunststoffen bestehen (z.B. Inneneinrichtung), entstehen bei deren Verbrennung giftige Rauchgase. Dies sollte man nicht unterschätzen, wenn man in die Nähe eines brennenden Autos geht. Obwohl man sich an „der frischen Luft” befindet, kann man eine Rauchgasvergiftung erleiden!
Sorgen und Probleme des Ersthelfers
Der Ersthelfer bleibt meist alleine mit seinen Problemen. Während sich um die professionellen Rettungskräfte inzwischen immer häufiger Notfallseelsorger (Krisenintervention) kümmern, ist der Ersthelfer schon weiter auf dem Weg zur Arbeit oder ins Kino...
Psychische Belastungen des Ersthelfers Ein außergewöhnlich belastendes Ereignis kann schwere seelische Probleme verursachen. Das eigene Leben bedrohende Erlebnisse hinterlassen bei jedem Menschen Spuren. Je nach persönlicher „Stabilität” und sozialem Umfeld (z.B. Familie, Freundeskreis) wirken sich die Belastungen individuell aus. Es gibt normale Reaktionen auf eine außergewöhnliche Belastung, z.B. Herzklopfen, erhöhte Furchtsamkeit, Ablenkbarkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen. Diese verschwinden nach Stunden bis Tagen von selber. Kommt es aber zu lang anhaltenden Problemen, die auch das Alltagsleben beeinflusst, sollte die Möglichkeit einer Belastungsstörung (PTBS: Posttraumatische Belastungsstörung, PTSD: posttraumatic stress disorder) in Betracht gezogen werden. Der Hausarzt ist der erste Ansprechpartner bei derartigen Beschwerden oder dem Verdacht auf eine länger dauernde Belastungsstörung.
Rechte und Pflichten des Ersthelfers Als Mensch wird man regelmäßig mit einem Bestandteil des Strafgesetzbuches belästigt: der Unterlassenen Hilfeleistung (Deutschland: §323c StGB). Das Drohen mit diesem Paragrafen führt aber nicht zu einer Steigerung der Hilfsbereitschaft, unter Umständen sogar zum Gegenteil. Schön wäre natürlich, wenn alle sofort helfen würden. Dem steht aber die Natur des Menschen entgegen. Neugier, Gaffen und Unterlassene Hilfeleistung Wussten Sie, dass Sie als Helfer in der Not über viele Rechte verfügen? Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Seite: Rechte und Pflichten des Ersthelfers.
Schäden des Ersthelfers Ärgerlich ist, wenn der Ersthelfer einen Sachschaden bei der Hilfeleistung erleidet. Besonders schlimm sind Körperschäden. Der Ersthelfer ist aber sehr gut versichert gegen Schäden aller Art. Voraussetzung für die Durchsetzung seiner Ansprüche ist eine gute Dokumentation, mehr dazu Rechte und Pflichten – Versicherungsschutz des Ersthelfers.
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