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Motorradunfälle (und Helmabnahme)
Aufregung ist normal, vor allem, wenn man Zeuge eines Unfalls wird oder sogar selbst betroffen ist. Dagegen kann man auch kaum etwas tun, „Ruhe bewahren” ist zwar eine schöne Anregung, die sich aber schwer umsetzen lässt.
Wir wollen hier versuchen, die beschränkten Möglichkeiten, die uns Ersthelfern zur Verfügung stehen, so gut es geht auszunutzen. Hilfe ist eigentlich ganz einfach, man muss sich nur trauen!
Fahren Sie langsam an eine Gefahrstelle heran. Das hat nichts mit „gaffen” zu tun, sondern ist zwingende Notwendigkeit für eine Hilfeleistung! Fahren Sie möglichst weit rechts und halten Sie am äußersten Fahrbahnrand. Betreten Sie die Fahrbahn nur, falls die Unfallstelle wirksam abgesichert ist. Geschwindigkeiten nachfolgender Fahrzeuge sind besonders auf Autobahnen nicht richtig einzuschätzen und es besteht Lebensgefahr!
Die Hauptgefahr bei Verkehrsunfällen geht von nachfolgenden Fahrzeugen aus. Wenn es an einem Unfallfahrzeug raucht oder brennt besteht die Gefahr einer Rauch(gas)vergiftung, jedoch keine Explosionsgefahr ( explodierende Autos). Ist der Zugang zu verunglückten Personen erschwert, lassen sich Autotüren beispielsweise nicht oder nicht ganz öffnen, so ist technische Hilfe (Feuerwehr) notwendig. Ebenfalls technische Hilfe wird benötigt, wenn Flüssigkeiten aus dem Unfallfahrzeug auslaufen. Der Ersthelfer muss dabei nicht erkennen, um welche Flüssigkeiten es sich genau handelt, lieber einmal zu viel die Feuerwehr alarmiert und dafür rechtzeitig, als einmal zu spät. Ins Erdreich versickerndes oder in die Kanalisation laufendes Öl verursacht großen Schaden!
Die Gefahr für ein Unfallopfer besteht in einem Ausfall oder einer Störung lebenswichtiger Organe, vor allem des Gehirns. Da einer Schädigung des Gehirns (und aller anderen Organe) meist ein Sauerstoffmangel zu Grunde liegt, ist das Freihalten der Atemwege (Seitenlage) und notfalls eine Wiederbelebung (Herzdruckmassage) von größter Bedeutung. Dies trifft bereits für Personen zu, die auf Ansprache nicht vollkommen normal (Augen öffnen auf Aufforderung, deutliche Antwort auf Fragen) reagieren.
Der Ersthelfer hat nur
beschränkte Möglichkeiten, Gefahren zu beseitigen. Dem Absichern einer
Unfallstelle kommt hierbei die größte Bedeutung zu, gefolgt vom
Gefahrbereich unbedingt verlassen! Warnblinkanlage bereits beim Anhalten einschalten. Fahrlicht einschalten und ggf. mit dem Fernlicht des eigenen Wagens die Unfallstelle anleuchten!
Warnweste anziehen! Warndreieck aufstellen! ( Unfallstelle absichern) Ein Motorradfahrer hat verständlicherweise kein Warndreieck dabei. Es gibt aber reflektierende Helmüberzüge (mit aufgedrucktem, reflektierendem Dreieck), die über den Helm gezogen und so auf die Straße gelegt, eine ähnliche Warnwirkung haben. Eine lohnende Investition in Ihre Sicherheit!
Welche Verletzungen sind lebensgefährlich? Ein verletztes Hand- oder Sprunggelenk ist ärgerlich und tut weh, Lebensgefahr besteht hier aber nicht. Die wirklich gefährlichen Verletzungen und Störungen beziehen sich auf — Bewusstsein (Gehirnfunktion): z.B. bei Kopfverletzungen — Atmung: z.B. Ersticken an der eigenen Zunge oder Erbrochenem — Kreislauf: wenn der Sauerstoff im Körper nicht mehr verteilt wird. Zu den einzelnen Störungen erfahren Sie demnächst hier Genaueres.
Motorradfahrer sind eine eigene Spezies. Entweder es ist nicht unmittelbar lebensbedrohlich, dann laufen sie meist umher, rauchen und wollen nicht, dass der Rettungsdienst verständigt wird. Oder sie liegen bewusstlos auf der Fahrbahn. Da weiß man als Ersthelfer nicht, was besser ist. Und außerdem ist da ja noch dieser verdammte Helm. Soll der nun abgenommen werden oder nicht?
Ein Verunfallter, der bei vollem Bewusstsein ist (= gibt auf Fragen klare Antworten), muss sich den Helm selbst abnehmen. Reagiert die Person auf lautes Ansprechen („Hallo, wie geht es Ihnen”) gar nicht oder nur mit unverständlichem Gebrabbel und/oder reagiert die Person nicht spätestens auf Anfassen (Rütteln an der Hand/am Arm), dann muss der Helm durch den Ersthelfer abgenommen werden. Entgegen der landläufigen Meinung empfiehlt sich die Helmabnahme durch einen einzelnen Helfer. Wie die Helmabnahme genau funktioniert und was bei Motorradunfällen noch zu beachten ist, finden Sie hier › Helmabnahme.
Helmabnahme – so geht’s!
Die Auswahl der geeigneten Rettungsmittel (Rettungs-, Notarztwagen, Rettungshubschrauber, Feuerwehr, Polizei, Sonderdienste) trifft die Rettungsleitstelle anhand des Meldebildes.
Der Mitarbeiter der Rettungsleitstelle ist auf eine möglichst genaue Situationsbeschreibung angewiesen. Sie müssen in Ihrer Aufregung nichts wissen außer der Notrufnummer Notruf 112. Alles, was für die Alarmierung der Rettungskräfte wichtig ist, werden Sie vom Mitarbeiter der Rettungsleitstelle gefragt. Sie müssen keine „5-W's” auswendig lernen, alles, was die Leitstelle wissen muss, werden Sie gefragt! Legen Sie deshalb erst auf, wenn das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wird. Legen Sie nicht von sich aus auf!
Auslaufende Flüssigkeiten stellen eine mögliche Brand-/Feuer- und Umweltgefahr dar. Wenn Öl oder Kraftstoffe ins Erdreich oder die Kanalisation gelangen entstehen durch die Abtragung oder Beseitigung hohe Kosten. Daher sollte der Ersthelfer die Tatsache, dass Flüssigkeiten auslaufen am Notruf mitteilen, auch wenn Unsicherheit über die Art der Flüssigkeit besteht. Die Feuerwehr wird vor Ort feststellen, ob es sich um eine gefährliche Flüssigkeit handelt. Außerdem kann durch Flüssigkeiten, gleich welcher Art, Rutsch- und Schleudergefahr für nachfolgende Fahrzeuge entstehen.
Wirbelsäulenverletzungen & Querschnittlähmung
Jedem Ersthelfer bekannt ist der Begriff der Querschnittlähmung. Damit wird eine Unterbrechung des Rückenmarks (symbolische Pfeile in Abb. 7b) bezeichnet. Lähmungen können die Folge sein.
Weitere Informationen folgen.
Helmabnahme
Lange wurde darum gestritten, ob der Helm bei einem verunfallten Motorradfahrer abgenommen werden soll oder nicht. Diese Diskussion ist vorbei. Wirklich? Nein, denn immer noch hält sich hartnäckig das Gerücht, die Helmabnahme sei gefährlich und der Helfer könne bei einem Schaden belangt werden. Tatsache ist: Der Helm muss ’runter! Ohne Wenn und Aber!
„Argumente” gegen die Helmabnahme
Das Märchen vom gespaltenen Schädel: Es soll, unglaubwürdigen Überlieferungen zufolge, in einem Helm möglich sein, dass der Kopf beim Aufprall „gespalten” wird. So ein Unsinn! Das kann nicht passieren! Also ist auch der Helm nicht die „letzte Hülle”, die den Kopf zusammenhält und niemals wird Ihnen nach der Helmabnahme ein Kopf in zwei Hälften auseinander fallen! Der Kopf ist keine Kokosnuss! „Wenn ich einen Helm abnehme, und das Opfer danach eine Querschnittlähmung hat, kann ich dafür verantwortlich gemacht werden!” Wieder Unsinn: Sollte es tatsächlich zu einer schweren Wirbelsäulen- und Rückenmarksverletzung kommen, dann ist diese durch den Unfall selbst verursacht und wohl nicht durch den vorsichtigen Helfer. Lebensgefahr besteht, wenn bei einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Opfer der Helm nicht abgenommen wird!
„Lieber tot als im Rollstuhl” Zugegeben, die Aussicht, lebenslang an einen Rollstuhl gefesselt zu sein, ist erschreckend und niemand möchte sich dies für sich selbst vorstellen. Es ist aber nicht Aufgabe des Ersthelfers (übrigens auch nicht die des Rettungsdienstes!), über Leben und Tod zu entscheiden, zumal kaum ein Mensch die oben gemachte Aussage für alle Fälle und jede Situation pauschal vorher abgeben wird! Als Ersthelfer müssen wir versuchen, Leben zu retten!
Helmabnahme üben! Motorradfahrer sollten die Helmabnahme regelmäßig an Freunden oder Familienmitgliedern üben und diese auch selbst üben lassen! Nur so lässt sich die – eigentlich unbegründete – Angst vor dieser Maßnahme verringern und Sicherheit für den Notfall schaffen. Was man schon einmal erfolgreich gemeistert hat, das wird auch wieder gelingen!
Weitere Informationen folgen.
Die Piktogramme zu den verschiedenen Helmverschlüssen sind Eigentum des Instituts für Zweiradsicherheit (IfZ) e.V., Essen, Deutschland. Die Piktogramme können als Aufkleber für Motorradhelme direkt beim Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) e.V. bestellt werden (kostenpflichtig).
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