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Motorradunfälle (und Helmabnahme)

 

Aufregung ist normal, vor allem, wenn man Zeuge eines Unfalls wird oder sogar selbst betroffen ist. Dagegen kann man auch kaum etwas tun, „Ruhe bewahren” ist zwar eine schöne Anregung, die sich aber schwer umsetzen lässt.

 

Je schlimmer die Verletzung, desto einfacher die Maßnahmen! Wenn Sie stets nach dem gleichen › Ablauf  vorgehen, übersehen Sie nichts.

 

Wir wollen hier versuchen, die beschränkten Möglichkeiten, die uns Ersthelfern zur Verfügung stehen, so gut es geht auszunutzen. Hilfe ist eigentlich ganz einfach, man muss sich nur trauen!

 

Ihre eigene Sicherheit hat absoluten Vorrang!

         

 

 

› Anhalten!

 

› Gefahren erkennen!

 

› Gefahren beseitigen!

Neugierig sein, langsam an Gefahrstelle heranfahren. In sicherem Abstand anhalten, möglichst weit am Fahrbahnrand.

Fahrbahn nicht betreten, bevor die Unfallstelle abgesichert ist!

 

Droht Gefahr von nachfolgenden Fahrzeugen?

Besteht für einen Verunglückten Gefahr?

Wie reagiert der Verunglückte?

Laufen Flüssigkeiten aus?

 

Warnblinkanlage einschalten!

Warnweste anziehen!

Warndreieck aufstellen!

Notruf 112 anrufen und Fragen abwarten!

Erste Hilfe leisten!

         

 

Anhalten!

 

Fahren Sie langsam an eine Gefahrstelle heran. Das hat nichts mit „gaffen” zu tun, sondern ist zwingende Notwendigkeit für eine Hilfeleistung! Fahren Sie möglichst weit rechts und halten Sie am äußersten Fahrbahnrand.

Betreten Sie die Fahrbahn nur, falls die Unfallstelle wirksam abgesichert ist. Geschwindigkeiten nachfolgender Fahrzeuge sind besonders auf Autobahnen nicht richtig einzuschätzen und es besteht Lebensgefahr!

 

Nach dem Anhalten müssen Fahrer und Beifahrer in sicherer Entfernung (z.B. hinter der Schutzplanke) warten. Auch bei Regen oder Schnee!

Nicht auf der Fahrbahn warten!

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Gefahren erkennen!

 

Die Hauptgefahr bei Verkehrsunfällen geht von nachfolgenden Fahrzeugen aus. Wenn es an einem Unfallfahrzeug raucht oder brennt besteht die Gefahr einer Rauch(gas)vergiftung, jedoch keine Explosionsgefahr ( explodierende Autos).

Ist der Zugang zu verunglückten Personen erschwert, lassen sich Autotüren beispielsweise nicht oder nicht ganz öffnen, so ist technische Hilfe (Feuerwehr) notwendig.

Ebenfalls technische Hilfe wird benötigt, wenn Flüssigkeiten aus dem Unfallfahrzeug auslaufen. Der Ersthelfer muss dabei nicht erkennen, um welche Flüssigkeiten es sich genau handelt, lieber einmal zu viel die Feuerwehr alarmiert und dafür rechtzeitig, als einmal zu spät. Ins Erdreich versickerndes oder in die Kanalisation laufendes Öl verursacht großen Schaden!

 

Lebensgefahr geht vom Ersticken aus! Neben Erbrochenem kann ein Unfallopfer auch an seiner eigenen Zunge ersticken. Deshalb kommt der Seitenlage und ggf. der Wiederbelebung (Herzdruckmassage) entscheidende Bedeutung zu.

Beim bewusstlosen oder schläfrigen Motorradfahrer muss der Helm immer abgenommen! Sonst droht der Tod durch Ersticken!

 

Die Gefahr für ein Unfallopfer besteht in einem Ausfall oder einer Störung lebenswichtiger Organe, vor allem des Gehirns. Da einer Schädigung des Gehirns (und aller anderen Organe) meist ein Sauerstoffmangel zu Grunde liegt, ist das Freihalten der Atemwege (Seitenlage) und notfalls eine Wiederbelebung (Herzdruckmassage) von größter Bedeutung. Dies trifft bereits für Personen zu, die auf Ansprache nicht vollkommen normal (Augen öffnen auf Aufforderung, deutliche Antwort auf Fragen) reagieren.

 

Ablauf des Gefahrenerkennens

Ablaufschema folgt

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Gefahren beseitigen

 

Der Ersthelfer hat nur beschränkte Möglichkeiten, Gefahren zu beseitigen. Dem Absichern einer Unfallstelle kommt hierbei die größte Bedeutung zu, gefolgt vom
Notruf 112.

 

Gefahrbereich unbedingt verlassen!

Warnblinkanlage bereits beim Anhalten einschalten. Fahrlicht einschalten und ggf. mit dem Fernlicht des eigenen Wagens die Unfallstelle anleuchten!

 

Gefahrbereich (Fahrbahn) immer sofort verlassen!

 

Warnweste anziehen! Warndreieck aufstellen! ( Unfallstelle absichern)

Ein Motorradfahrer hat verständlicherweise kein Warndreieck dabei. Es gibt aber reflektierende Helmüberzüge (mit aufgedrucktem, reflektierendem Dreieck), die über den Helm gezogen und so auf die Straße gelegt, eine ähnliche Warnwirkung haben. Eine lohnende Investition in Ihre Sicherheit!

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Ist jemand verletzt?

Die Frage, ob es Verletzte bei einem Unfall gibt, ist gar nicht leicht zu beantworten. Wann bezeichnen Sie einen Unfallbeteiligten als „verletzt”, was erwarten Sie bei einem „Schwerverletzten”, wann gehen Sie von „Lebensgefahr” aus?

Außerdem sind innere Verletzungen äußerlich nicht unbedingt zu erkennen, obwohl sie lebensgefährlich sein können.

Die Schreck- und Stressreaktion des Körpers kann zudem anfänglich dazu führen, dass ein Unfallopfer Schmerzen oder einen einen Blutverlust nicht wahrnimmt. Erst, wenn es zu einer Beruhigung oder Erschöpfung der Körperreserven gekommen ist, fällt der Betroffene auf.

Die genaue Beurteilung von Verletzungen durch den Ersthelfer ist nicht notwendig!

Wählen Sie den Notruf 112 und berichten Sie, wieviele „Beteiligte” es gibt und was genau passiert ist (z.B. Motorradfahrer gegen Auto geprallt, Motorradfahrer gestürzt). Die Rettungsleitstelle wird anhand Ihrer Schilderung die geeigneten Rettungsmittel alarmieren.

 

Welche Verletzungen sind lebensgefährlich?

Ein verletztes Hand- oder Sprunggelenk ist ärgerlich und tut weh, Lebensgefahr besteht hier aber nicht.

Die wirklich gefährlichen Verletzungen und Störungen beziehen sich auf

Bewusstsein (Gehirnfunktion): z.B. bei Kopfverletzungen

Atmung: z.B. Ersticken an der eigenen Zunge oder Erbrochenem

Kreislauf: wenn der Sauerstoff im Körper nicht mehr verteilt wird.

Zu den einzelnen Störungen erfahren Sie demnächst hier Genaueres.

 

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Motorradunfall

Motorradfahrer sind eine eigene Spezies. Entweder es ist nicht unmittelbar lebensbedrohlich, dann laufen sie meist umher, rauchen und wollen nicht, dass der Rettungsdienst verständigt wird. Oder sie liegen bewusstlos auf der Fahrbahn.

Da weiß man als Ersthelfer nicht, was besser ist.

Und außerdem ist da ja noch dieser verdammte Helm. Soll der nun abgenommen werden oder nicht?

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Der Helm muss   i m m e r   abgenommen werden!

 

Ein Verunfallter, der bei vollem Bewusstsein ist (= gibt auf Fragen klare Antworten), muss sich den Helm selbst abnehmen.

Reagiert die Person auf lautes Ansprechen („Hallo, wie geht es Ihnen”) gar nicht oder nur mit unverständlichem Gebrabbel und/oder reagiert die Person nicht spätestens auf Anfassen (Rütteln an der Hand/am Arm), dann muss der Helm durch den Ersthelfer abgenommen werden.

Entgegen der landläufigen Meinung empfiehlt sich die Helmabnahme durch einen einzelnen Helfer. Wie die Helmabnahme genau funktioniert und was bei Motorradunfällen noch zu beachten ist, finden Sie hier › Helmabnahme.

Abb. 5

Abb. 5 | Motorradunfall

Motorräder haben keine (oder kaum eine) Knautschzone. Es gibt häufige, aber relativ harmlose Verletzungen bei Motorradunfällen (Sprunggelenk, Handgelenk) und lebensgefährliche Kopfverletzungen.

Der Ersthelfer muss keine Diagnosen stellen. Notruf 112 wählen und die Situation so schildern, wie Sie sie erleben.

 

Helmabnahme – so geht’s!

› Helmabnahme

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Notruf

 

Es gibt nur noch eine einzige Notrufnummer für alle Rettungsdienste (Notarzt, Polizei, Feuerwehr) in ganz Europa und vom Handy weltweit:

Notruf 112

vorwahlfrei, kostenfrei

 

Die Auswahl der geeigneten Rettungsmittel (Rettungs-, Notarztwagen, Rettungshubschrauber, Feuerwehr, Polizei, Sonderdienste) trifft die Rettungsleitstelle anhand des Meldebildes.

 

Der Ersthelfer muss am Notruf keine exakten Diagnosen mitteilen!

Der Ersthelfer soll die Situation so schildern, wie es ihm/ihr möglich ist. Anstatt der Anzahl „offensichtlich” Verletzter soll die Anzahl der beteiligten Personen mitgeteilt werden.

 

Der Mitarbeiter der Rettungsleitstelle ist auf eine möglichst genaue Situationsbeschreibung angewiesen. Sie müssen in Ihrer Aufregung nichts wissen außer der Notrufnummer Notruf 112. Alles, was für die Alarmierung der Rettungskräfte wichtig ist, werden Sie vom Mitarbeiter der Rettungsleitstelle gefragt.

Sie müssen keine „5-W's” auswendig lernen, alles, was die Leitstelle wissen muss, werden Sie gefragt! Legen Sie deshalb erst auf, wenn das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wird. Legen Sie nicht von sich aus auf!

 

Der Notruf 112 ist die richtige Nummer bei Verkehrsunfällen!

Teilen Sie unbedingt Gefahren mit: Rauch, Feuer, auslaufende Flüssigkeiten und die Anzahl der beteiligten Personen.

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Auslaufende Flüssigkeiten

stellen eine mögliche Brand-/Feuer- und Umweltgefahr dar. Wenn Öl oder Kraftstoffe ins Erdreich oder die Kanalisation gelangen entstehen durch die Abtragung oder Beseitigung hohe Kosten. Daher sollte der Ersthelfer die Tatsache, dass Flüssigkeiten auslaufen am Notruf mitteilen, auch wenn Unsicherheit über die Art der Flüssigkeit besteht.

Die Feuerwehr wird vor Ort feststellen, ob es sich um eine gefährliche Flüssigkeit handelt. Außerdem kann durch Flüssigkeiten, gleich welcher Art, Rutsch- und Schleudergefahr für nachfolgende Fahrzeuge entstehen.

Abb. 6

Abb. 6 | Auslaufende Flüssigkeiten

Der Ersthelfer muss nicht beurteilen können, um welche Art Flüssigkeit es sich handelt. Keinesfalls sollten Sie die Flüssigkeit auf Geschmack hin probieren.

Teilen Sie am Notruf 112 die Tatsache mit, dass Flüssigkeit ausläuft. Sollte die Feuerwehr dann feststellen, dass es sich nur um Scheibenwischwasser oder Kühlerflüssigkeit handelt, entstehen Ihnen keine Unannehmlichkeiten oder Kosten!

 

An Unfallstellen nicht rauchen!

Verletzte sollen grundsätzlich nicht rauchen, da Nikotin eine nachteilige Wirkung in der akuten Notfallsituation hat! Der angeblich beruhigende Effekt ist zu vernachlässigen!

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Wirbelsäulenverletzungen & Querschnittlähmung

 

Jedem Ersthelfer bekannt ist der Begriff der Querschnittlähmung. Damit wird eine Unterbrechung des Rückenmarks (symbolische Pfeile in Abb. 7b) bezeichnet. Lähmungen können die Folge sein.

Abb. 7a

Abb. 7b

Abb. 7 | Wirbelsäule und Wirbelkörper

Die Wirbelsäule besteht aus einzelnen Wirbelkörpern (2) und -fortsätzen (1), die den Wirbelkanal bilden. In diesem Wirbelkanal läuft das Rückenmark (Pfeile nach oben und unten). Im Rückenmark verlaufende Nervenfasern leiten Impulse vom Gehirn zu den Organen/Muskeln und von der Haut/Organen zum Gehirn. Damit die Wirbelsäule beweglich (biegsam) ist und auch Stöße abfedern kann, befinden sich zwischen den einzelnen Wirbelkörpern jeweils Bandscheiben (4).

Abb. 7a zeigt ein Computertomogramm (CT) der Halswirbelsäule, Abb. 7b ein Schema eines Wirbelkörpers.

 

Weitere Informationen folgen.

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Helmabnahme

 

Lange wurde darum gestritten, ob der Helm bei einem verunfallten Motorradfahrer abgenommen werden soll oder nicht. Diese Diskussion ist vorbei. Wirklich? Nein, denn immer noch hält sich hartnäckig das Gerücht, die Helmabnahme sei gefährlich und der Helfer könne bei einem Schaden belangt werden.

Tatsache ist: Der Helm muss ’runter! Ohne Wenn und Aber!

 

„Argumente” gegen die Helmabnahme

 

Abb. 8 | Das Märchen vom gespaltenen Schädel.Das Märchen vom gespaltenen Schädel: Es soll, unglaubwürdigen Überlieferungen zufolge, in einem Helm möglich sein, dass der Kopf beim Aufprall „gespalten” wird. So ein Unsinn! Das kann nicht passieren! Also ist auch der Helm nicht die „letzte Hülle”, die den Kopf zusammenhält und niemals wird Ihnen nach der Helmabnahme ein Kopf in zwei Hälften auseinander fallen! Der Kopf ist keine Kokosnuss!

„Wenn ich einen Helm abnehme, und das Opfer danach eine Querschnittlähmung hat, kann ich dafür verantwortlich gemacht werden!”

Wieder Unsinn: Sollte es tatsächlich zu einer schweren Wirbelsäulen- und Rückenmarksverletzung kommen, dann ist diese durch den Unfall selbst verursacht und wohl nicht durch den vorsichtigen Helfer. Lebensgefahr besteht, wenn bei einem bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten Opfer der Helm nicht abgenommen wird!

 

„Lieber tot als im Rollstuhl”

Zugegeben, die Aussicht, lebenslang an einen Rollstuhl gefesselt zu sein, ist erschreckend und niemand möchte sich dies für sich selbst vorstellen. Es ist aber nicht Aufgabe des Ersthelfers (übrigens auch nicht die des Rettungsdienstes!), über Leben und Tod zu entscheiden, zumal kaum ein Mensch die oben gemachte Aussage für alle Fälle und jede Situation pauschal vorher abgeben wird!

Als Ersthelfer müssen wir versuchen, Leben zu retten!

Dazu gehört die Helmabnahme:

Durchführung der Helmabnahme

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Die Durchführung durch einen einzelnen Helfer ist einfach und sicher! Von der Hinzuziehung eines zweiten Helfers ist abzuraten, wenn Sie mit diesem die Helmabnahme nicht vorher intensiv geübt haben und Sie sozusagen ein Team bilden.

     

Abb. 9 |

 

Reaktionen prüfen

Wie es das Gesetz will haben Sie angehalten und knien nun vor dem Verunglückten und der Entscheidung, den Helm abzunehmen oder nicht.

Keine leichte Entscheidung?

Schreien Sie den Verunglückten zuerst an und rütteln Sie ihn vorsichtig an der Hand.

Falls keine Reaktionen erfolgen, öffnen Sie das Visier.

   

Abb. 10 |

 

Öffnen des Visiers

Das Öffnen des Visiers erfordert manchmal neben Kraft auch Geschicklichkeit.

Eine geringe Bewegung des Kopfes des Opfers lässt sich meist nicht völlig vermeiden.

   

Abb. 10a |

 

Visier soweit wie möglich öffnen.

Verunglückten nochmals laut Ansprechen.

Falls die Augen nicht geöffnet werden und/oder keine Antwort erfolgt, fahren Sie mit der Helmabnahme fort.

   

Abb. 11 |

 

Helm öffnen!

Was einfach klingt, kann ganz schön schwierig sein:

Das Öffnen des Helmverschlusses (z.B. Kinnriemen oder Klappe), der verhindert, dass bei einem Sturz der Helm sich vom Kopf löst.

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Abb. 11a |

Es gibt leider eine Vielzahl unterschiedlicher Helmverschlüsse. Häufig ist noch nicht einmal auf dem Helm ersichtlich, wo man drücken oder welche Schlaufe man öffnen muss, damit man den Helm überhaupt herunterziehen kann!

› Helmverschluss-Typen

 
   

Abb. 12 |

 

Positionswechsel

Der Helfer wechselt von der Seite zum Kopfende.

   

Abb. 13 |

 

Abziehen des Helms

Knien Sie sich hin!

Aus der Hocke funktioniert eine Helmabnahme nicht oder sie wird sehr instabil.

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Abb. 14a | Zugrichtung = Achsenrichtung

 

Zugrichtung bei der Helmabnahme

Ziehen Sie den Helm in „Achsenrichtung”, also gerade vom Körper zu sich.

Abb. 14b | Wirbelsäule von der Seite

 

Die Wirbelsäule schützt das Rückenmark (1) und verläuft, wenn man einen Menschen von der Seite ansieht, in leichten Bögen. Vor vorne betrachtet bildet sie aber eine gerade Achse.

Bei der Helmabnahme ist es sinnvoll, in Richtung eben dieser gelben Achse (2) den Helm herunterzuziehen.

Den Kopf also möglichst wenig zur Seite hin- und herbewegen.

   

Abb. 15 |

 

Hindernis: Ohren und Nase?

Möglicherweise bleibt man bei der Helmabnahme an Ohren oder Nase „hängen”. Das macht nichts.

Einfach weiterziehen.

   

Abb. 16 |

 

Der Kopf schlüpft aus dem Helm!

Wenn der Kopf nur noch auf der Hinterkante des Helms aufliegt, greift der Helfer unter den Hinterkopf und lässt den Kopf auf seine Hand gleiten.

Merke: Ein Kopf ist ziemlich schwer!

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Abb. 17 |

 

Beim weiteren Abziehen des Helms ruht der Kopf in der Hand des Helfers.

     

Abb. 18 |

 

Helm weglegen

Wenn der Kopf ganz aus dem Helm heraus ist, legen Sie den Helm weg, so dass er nicht stört.

   

Abb. 19 |

 

Fassen Sie den Kopf mit beiden Händen!

Sind Sie alleine, legen Sie den Kopf vorsichtig auf den Boden, um die Atmung zu prüfen und ggf. die Herzdruckmassage durchzuführen oder – bei sicher vorhandener Atmung – die Seitenlage anzuwenden.

Sind zwei Helfer anwesend (die beide wissen, was zu tun ist!), hält einer den Kopf, während der andere die oben genannten Maßnahmen durchführt.

   

Atmung prüfen!

Luftstrom hörbar, fühlbar und Brustkorbbewegungen sicher erkennbar?

 

Atmung sicher vorhanden:

› Seitenlage!

 

Atmung nicht/nicht sicher vorhanden:

› Herzdruckmassage!

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Helmabnahme üben!

Motorradfahrer sollten die Helmabnahme regelmäßig an Freunden oder Familienmitgliedern üben und diese auch selbst üben lassen! Nur so lässt sich die – eigentlich unbegründete – Angst vor dieser Maßnahme verringern und Sicherheit für den Notfall schaffen.

Was man schon einmal erfolgreich gemeistert hat, das wird auch wieder gelingen!

 

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Weitere Informationen folgen.

 

 

Die Piktogramme zu den verschiedenen Helmverschlüssen sind Eigentum des Instituts für Zweiradsicherheit (IfZ) e.V., Essen, Deutschland. Die Piktogramme können als Aufkleber für Motorradhelme direkt beim Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) e.V. bestellt werden (kostenpflichtig).

 

   

SEITENINHALT

 

FRAGEN?

Unfallstelle sichern

Situation erkennen

Notruf

Helm runter?

Helmabnahme

Helmabnahme üben

Helmverschlüsse

Helmtypen

  Für Informationen zur und bei Fragen rund um die Erste Hilfe: das Infotelefon.
 

dialog@de.gohelp.org

   
 

 
 
 
 
 
 
     

Ausführliche Informationen zu

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Der gespaltene Schädel

     

Kann ich für Fehler bestraft werden?

Wenn ich einen Helm abnehme, kann ich dafür bestraft werden? Nein!

Und wenn ich nicht helfe, kann ich dann bestraft werden?

Rechte und Pflichten des Ersthelfers

     

„Lieber tot, als im Rollstuhl!”

Leider immer wieder als Argument gegen eine Hilfeleistung angebracht, aber natürlich völlig verkehrt. Leben retten, auf geht’s!

Helmabname

     

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