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Gewalt

 

Gewalt scheint allgegenwärtig zu sein.

In den Medien gerne auf der ersten Seite zu finden, weil sich derart dramatische Ereignisse gut verkaufen lassen.

Und in Echt? Deutschland, Österreich und die Schweiz sind ausgesprochen sichere Länder.

Die Angst, selbst Opfer von Gewalt zu werden, darf aber nicht davon abhalten zu helfen! Man kann auch helfen, ohne sich in Gefahr zu begeben!

Mischen Sie sich ein – das kann auch durch das Wählen des Notrufs 112 erfolgen, ohne direkten Kontakt zum Täter!

 

 

Neugierig sein

Gefahren erkennen

Hilfe leisten

Jede Hilfeleistung beginnt mit Neugier!

Hinsehen.

Hingehen.

Genau Hinsehen!

Ihre Sicherheit hat Vorrang! Droht Gefahr?

Ist der Notfallort sicher? Könnten Sie dort Unfallopfer werden?

Kann Ihnen selbst jemand Gewalt antun?

 

Bieten Sie Hilfe an und leisten Sie konkret Hilfe!

Andere Passanten um Hilfe bitten

Notruf 112

Sich mit dem Opfer solidarisieren

Täter nicht in die Ecke drängen

Dem Opfer Trost zusprechen

Sich als Zeuge zur Verfügung stellen

Neugierig sein!

Gefahren erkennen!

Hilfe leisten!

 

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   Notlage sehen

 

Das wohl Schlimmste an einer Notsituation sind Personen, die zwar anwesend sind, aber nicht helfen. Es gibt viele, auch gute, Gründe dafür, warum Menschen nicht helfen. Manchmal ist es gut, sich vorzustellen, wie man selbst reagiert hätte - und sich ehrlich zu antworten. Fehler sind nun mal menschlich und nur ganz wenige Menschen sind wirklich so „schlecht”, dass Sie Hilfe aus eigennützigen Gründen ablehnen würden, obwohl es ihnen den Umständen nach möglich wäre, zu helfen.

 

Am Anfang steht die Neugier

Wenn ein Mensch geschlagen, ein Gegenstand umgeworfen oder ein Mülleimer angezündet wird: immer steht am Anfang die Neugier. Kein Mensch ist frei davon und das muss auch so sein. Stellen Sie sich mal ein Leben ohne Neugier vor. Jede Zeitung, jeder Fernsehsender lebt davon, dass Sie neugierig sind. Neugier ist nicht schlecht.

 

Wie aus Neugier Hilfe wird

Führt die Neugier zu der Erkenntnis, dass eine Notsituation vorliegt, ist der erste Schritt getan.

Als nächstes muss die Situation eingeschätzt werden: Ist es wirklich eine Notsituation? Droht unmittelbare Gefahr? Kann ich selbst etwas tun usw.

Wenn die Situation falsch eingeschätzt wird, dann wird sehr wahrscheinlich falsch, auch gar nicht, geholfen.

 

Gehen Sie im Zweifelsfall davon aus, dass es ein Notfall ist.

Sollten Sie sich irren und sich herausstellen, dass alles ganz harmlos war, dann entstehen Ihnen weder Kosten noch Unannehmlichkeiten!

 

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   Gefahren von Konfliktsituationen

 

Die beste Hilfe ist das Vermeiden von Gewalt!
Oberstes Ziel muss sein, Ausufern von Gewalt zu verhindern. Zu diesem Zweck muss man auch mal selbst z.B. Beleidigungen wegstecken, ohne selbst gereizt zu reagieren.

 

Gewaltsituationen sind gekennzeichnet durch Unberechenbarkeit. Dies bedeutet für den Helfer, dass es schwer oder unmöglich ist, Gefahren einzuschätzen.

  • Notruf
    Rufen Sie lieber einmal zu viel oder zu früh den
    Notruf 112
    Rufen Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln frühzeitig Hilfe: Notruftaste in Zügen, Busfahrer verständigen.
    Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Gefahrensituation vorliegt, verständigen Sie die Polizei über
    Notruf 112. Dem Opfer ist die Situation unter Umständen peinlich und der Täter kann unbehelligt weiterziehen und irgendwann Sie oder mich angreifen!

  • Abstand
    Bewahren Sie Distanz zum Täter, sowohl räumlich (Täter nicht in die Ecke drängen - Fluchtmöglichkeit lassen), als auch sprachlich (sprechen Sie einen Täter, wenn notwendig, mit „Sie” an, „duzen” Sie den Täter nicht).

  • Fluchtweg
    Halten Sie sich einen Fluchtweg frei.

Gefährlich wird es, wenn ein Täter sich in die Enge getrieben fühlt und stärker ist als der Helfer oder bewaffnet. Da man beides einem Menschen nicht ansehen kann, ist immer große Vorsicht und Zurückhaltung geboten!

Auch die Ausrüstung von Helfern (oder möglichen Opfern) mit Abwehrmitteln ist ein zweischneidiges Schwert. Ein Pfefferspray (Reizgas) oder andere Waffen können nicht nur den Angreifer handlungsunfähig machen, sondern auch das Opfer. Gelangen diese in die Hand des Täters richtet dieser sie eventuell gegen das Opfer und wendet sie in einer Art „Notwehrsituation” an!

 

Achten Sie immer auf Ihre eigene Sicherheit!

Rufen Sie frühzeitig den Notruf 112 und halten Sie sich einen Fluchtweg frei.
Drängen Sie einen Täter nicht in eine Ecke, halten Sie, falls möglich Abstand.

 

Die Polizei bietet Trainingsprogramme für Konfliktsituationen an. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle danach oder informieren Sie sich bei der Polizei Ihres Heimatlandes im Internet:

Deutschland www.polizei-beratung.de

Österreich www.bmi.gv.at/praevention/

Schweiz www.polizei.ch (wählen Sie dort Ihren Heimatkanton und dann „Prävention”)

Südtirol/Italia www.poliziadistato.it (wählen Sie die Polizeidienststelle in Ihrer Nähe und erkundigen Sie sich dort direkt nach Informationsmaterial und Kursen)

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   ERSTE HILFE

 

Konfliktsituationen sind gekennzeichnet durch Unberechenbarkeit. Dies bedeutet für den Helfer, dass es schwer oder unmöglich ist, Gefahren einzuschätzen.

  • Eigene Sicherheit beachten
    Achten Sie immer auf Ihre eigene Sicherheit!

  • Notruf
    Rufen Sie lieber einmal zu viel oder zu früh den
    Notruf 112 (Beachte: In der gesamten Europäischen Union und weiteren Ländern erreichen Sie alle Rettungsdienst, inkl. der Polizei, über den Notruf 112).
    Rufen Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln frühzeitig Hilfe: Notruftaste in Zügen, Busfahrer verständigen.
    Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Gefahrensituation vorliegt, verständigen Sie die Polizei über
    Notruf 112. Dem Opfer ist die Situation unter Umständen peinlich und der Täter kann unbehelligt weiterziehen und irgendwann Sie oder mich angreifen!

  • Abstand
    Bewahren Sie Distanz zum Täter, sowohl räumlich (Täter nicht in die Ecke drängen - Fluchtmöglichkeit lassen), als auch sprachlich (sprechen Sie einen Täter, wenn notwendig, mit „Sie” an, „duzen” Sie den Täter nicht).

  • Fluchtweg
    Halten Sie sich einen Fluchtweg frei.

  • Unterstützung für das Opfer anbieten
    Bieten Sie dem (mutmaßlichen) Opfer Hilfe an
    : „Wollen Sie sich zu mir/uns setzen?”
    Durch solche indirekten Hilfsangebote bleibt auch dem Täter Raum, sein Gesicht zu wahren, eine Eskalation kann so vielleicht vermieden werden.
    Bieten Sie dem Opfer auch nachdem sich ein Täter entfernt hat Hilfe an: Vielleicht hat die Person kein Telefon dabei und weiß sich in der belastenden Situation nicht selbst zu helfen, weiß eventuell nicht einmal die Notrufnummer!

  • Leisten Sie Erste Hilfe
    Ist eine Person verletzt, so wenden Sie die Notfallmaßnahmen an.

  • Täter und Situation merken
    Prägen Sie sich den Täter und die Situation so genau wie möglich ein
    (leichter gesagt, als getan!) Auffälligkeiten: Sprache, Kleidung, Haare, usw.

  • Als Zeuge zur Verfügung stellen
    Stellen Sie sich bitte als Zeuge zur Verfügung!

Gefährlich wird es, wenn ein Täter sich in die Enge getrieben fühlt und stärker ist als der Helfer oder bewaffnet. Da man beides einem Menschen nicht ansehen kann, ist immer große Vorsicht und Zurückhaltung geboten!

Auch die Ausrüstung von Helfern (oder möglichen Opfern) mit Abwehrmitteln ist ein zweischneidiges Schwert. Ein Pfefferspray (Reizgas) oder andere Waffen können nicht nur den Angreifer handlungsunfähig machen, sondern auch das Opfer. Gelangen diese in die Hand des Täters richtet dieser sie eventuell gegen das Opfer und wendet sie in einer Art "Notwehrsituation" an!

Nun könnte man dazu raten, das Haus gar nicht zu verlassen und die Türen fest zu verriegeln. Bei der hohen Anzahl von häuslichen und familiären Konflikten scheint dies aber auch nicht das Patentrezept zu sein.

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Schweigepflicht der behandelnden Ärzte

 

Wendet sich ein Opfer von Gewalt an einen Arzt, so gilt für diesen die ärztliche Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass der Arzt keine Informationen über Verletzungen oder Tathergang weitergeben darf.

Wendet sich ein Opfer von häuslicher Gewalt an einen Arzt, so wird dieser versuchen, das Opfer davon zu überzeugen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wenn das Opfer dies ablehnt, hat der Arzt keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden.

Die ärztliche Schweigepflicht darf nur gebrochen werden, wenn vom Täter weiterhin eine große Gefahr ausgeht, die nur durch den Bruch der Schweigepflicht abgewendet werden kann.

Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist strafbar und stellt ein hohes Gut dar.

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Hilfe für Opfer

 

Es gibt einen gesetzlich geregelten Opferschutz (zumindest in Deutschland und Österreich). Daneben bieten Hilfsorganisationen unbürokratische Soforthilfe (auch rund um die Uhr), Rechtsberatung und Unterstützung beim Gang zur Polizei.

... Opferschutz

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Gewalt in den Medien

 

Für Medien, die Auflagenhöhe und Einschaltquoten, sind spektakuläre Ereignisse ein gutes Geschäft und der Zuschauer kann in völliger Sicherheit vor dem heimischen Fernseher durch anderer Leute Leid eigene Probleme ausblenden oder sich an Action erfreuen.

Problematisch ist jedoch, dass die Gewaltdarstellung in den Medien, die nicht der tatsächlichen Bedrohung entspricht, zu einer Verringerung des Sicherheitsgefühls bei vielen Menschen führt. Zudem werden Personen, die Hauptdarsteller in Einzelfällen sind, vom Zuseher auf andere, ähnliche Fälle übertragen. So kommt es, dass gegenüber bestimmten Mitmenschen, die offensichtlich muslimischen Glaubens sind, eine latente Abneigung gegenüber besteht.

Spätestens hier sollte es Aufgabe der Medien sein, durch ausgewogene Berichterstattung Ängste und Vorurteile abzubauen!

 

An dieser Stelle werden spektakuläre Einzelfälle so besprochen, dass Sie auch die Hintergründe erfahren und wirklich bescheid wissen.

 

 

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1995-2009 Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe · Version 7.1.05 (Dezember 2008)
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