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Gewalt
Gewalt scheint allgegenwärtig zu sein. In den Medien gerne auf der ersten Seite zu finden, weil sich derart dramatische Ereignisse gut verkaufen lassen. Und in Echt? Deutschland, Österreich und die Schweiz sind ausgesprochen sichere Länder. Die Angst, selbst Opfer von Gewalt zu werden, darf aber nicht davon abhalten zu helfen! Man kann auch helfen, ohne sich in Gefahr zu begeben! Mischen Sie sich ein – das kann auch durch das Wählen des Notrufs 112 erfolgen, ohne direkten Kontakt zum Täter!
Das wohl Schlimmste an einer Notsituation sind Personen, die zwar anwesend sind, aber nicht helfen. Es gibt viele, auch gute, Gründe dafür, warum Menschen nicht helfen. Manchmal ist es gut, sich vorzustellen, wie man selbst reagiert hätte - und sich ehrlich zu antworten. Fehler sind nun mal menschlich und nur ganz wenige Menschen sind wirklich so „schlecht”, dass Sie Hilfe aus eigennützigen Gründen ablehnen würden, obwohl es ihnen den Umständen nach möglich wäre, zu helfen.
Am Anfang steht die Neugier Wenn ein Mensch geschlagen, ein Gegenstand umgeworfen oder ein Mülleimer angezündet wird: immer steht am Anfang die Neugier. Kein Mensch ist frei davon und das muss auch so sein. Stellen Sie sich mal ein Leben ohne Neugier vor. Jede Zeitung, jeder Fernsehsender lebt davon, dass Sie neugierig sind. Neugier ist nicht schlecht.
Wie aus Neugier Hilfe wird Führt die Neugier zu der Erkenntnis, dass eine Notsituation vorliegt, ist der erste Schritt getan. Als nächstes muss die Situation eingeschätzt werden: Ist es wirklich eine Notsituation? Droht unmittelbare Gefahr? Kann ich selbst etwas tun usw. Wenn die Situation falsch eingeschätzt wird, dann wird sehr wahrscheinlich falsch, auch gar nicht, geholfen.
Gewaltsituationen sind gekennzeichnet durch Unberechenbarkeit. Dies bedeutet für den Helfer, dass es schwer oder unmöglich ist, Gefahren einzuschätzen.
Gefährlich wird es, wenn ein Täter sich in die Enge getrieben fühlt und stärker ist als der Helfer oder bewaffnet. Da man beides einem Menschen nicht ansehen kann, ist immer große Vorsicht und Zurückhaltung geboten! Auch die Ausrüstung von Helfern (oder möglichen Opfern) mit Abwehrmitteln ist ein zweischneidiges Schwert. Ein Pfefferspray (Reizgas) oder andere Waffen können nicht nur den Angreifer handlungsunfähig machen, sondern auch das Opfer. Gelangen diese in die Hand des Täters richtet dieser sie eventuell gegen das Opfer und wendet sie in einer Art „Notwehrsituation” an!
Die Polizei bietet Trainingsprogramme für Konfliktsituationen an. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle danach oder informieren Sie sich bei der Polizei Ihres Heimatlandes im Internet:
Konfliktsituationen sind gekennzeichnet durch Unberechenbarkeit. Dies bedeutet für den Helfer, dass es schwer oder unmöglich ist, Gefahren einzuschätzen.
Gefährlich wird es, wenn ein Täter sich in die Enge getrieben fühlt und stärker ist als der Helfer oder bewaffnet. Da man beides einem Menschen nicht ansehen kann, ist immer große Vorsicht und Zurückhaltung geboten! Auch die Ausrüstung von Helfern (oder möglichen Opfern) mit Abwehrmitteln ist ein zweischneidiges Schwert. Ein Pfefferspray (Reizgas) oder andere Waffen können nicht nur den Angreifer handlungsunfähig machen, sondern auch das Opfer. Gelangen diese in die Hand des Täters richtet dieser sie eventuell gegen das Opfer und wendet sie in einer Art "Notwehrsituation" an! Nun könnte man dazu raten, das Haus gar nicht zu verlassen und die Türen fest zu verriegeln. Bei der hohen Anzahl von häuslichen und familiären Konflikten scheint dies aber auch nicht das Patentrezept zu sein.
Schweigepflicht der behandelnden Ärzte
Wendet sich ein Opfer von Gewalt an einen Arzt, so gilt für diesen die ärztliche Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass der Arzt keine Informationen über Verletzungen oder Tathergang weitergeben darf. Wendet sich ein Opfer von häuslicher Gewalt an einen Arzt, so wird dieser versuchen, das Opfer davon zu überzeugen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wenn das Opfer dies ablehnt, hat der Arzt keine Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Die ärztliche Schweigepflicht darf nur gebrochen werden, wenn vom Täter weiterhin eine große Gefahr ausgeht, die nur durch den Bruch der Schweigepflicht abgewendet werden kann. Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ist strafbar und stellt ein hohes Gut dar.
Es gibt einen gesetzlich geregelten Opferschutz (zumindest in Deutschland und Österreich). Daneben bieten Hilfsorganisationen unbürokratische Soforthilfe (auch rund um die Uhr), Rechtsberatung und Unterstützung beim Gang zur Polizei.
Für Medien, die Auflagenhöhe und Einschaltquoten, sind spektakuläre Ereignisse ein gutes Geschäft und der Zuschauer kann in völliger Sicherheit vor dem heimischen Fernseher durch anderer Leute Leid eigene Probleme ausblenden oder sich an Action erfreuen.
Spätestens hier sollte es Aufgabe der Medien sein, durch ausgewogene Berichterstattung Ängste und Vorurteile abzubauen!
An dieser Stelle werden spektakuläre Einzelfälle so besprochen, dass Sie auch die Hintergründe erfahren und wirklich bescheid wissen.
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Hilfe · Version 7.1.05 (Dezember 2008) |