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Rettung aus Gefahrbereich

 

Vor der Rettung und Versorgung von Verunglückten muss immer die Wahrung der eigenen Sicherheit des Helfers stehen! Ein verletzter oder sogar getöteter Helfer ist unbedingt zu vermeiden.

Achten Sie zuerst auf Ihre eigene Sicherheit!

Notfalls, auch wenn es schwer fällt, ist die Rettung und Versorgung eines Verunglückten zu unterlassen und auf das Eintreffen der Rettungsdienste zu warten, wenn sich andernfalls der Helfer in Gefahr bringen würde.

 

Warum muss man eine verunglückte Person überhaupt retten?

Eine Rettung hat zum Ziel, weiteren Schaden von der Person abzuhalten und diese einer Versorgung zugänglich zu machen. Oftmals befindet sich ein Verunglückter am Auffindeort in Gefahr oder kann nicht angemessen versorgt werden.

Hauptgefahren, die dem Betroffenen (und auch dem Helfer drohen), sind:

— Gefahr von Folgeunfällen bei Verkehrsunfällen,
— Gefahr von Brandverletzungen oder Rauchgasvergiftung bei brennenden Materialien,
— lebensgefährliche Lage (z.B. Rückenlage bei Bewusstlosen)
u.a.

 

Wann muss man eine Person retten?

Wenn Gefahren bestehen, so früh wie möglich.

Im Gefahrfall sollte die Rettung so früh wie möglich erfolgen.

Warten Sie nicht, bis ein Fahrzeug brennt oder andere Fahrzeuge in die Unfallstelle gekracht sind.

 

Wie kann man einen Menschen retten?

Das kommt auf die Situation an. Einen Menschen, der auf einer Fahrspur auf einer Autobahn liegt muss man sicherlich so schnell wie möglich wegziehen, auch wenn durch den Schleifvorgang die Haut verletzt wird; das Gleiche gilt für eine Person, die sich in einem brennenden Raum befindet.

Die Rettung wird außerdem durch die körperliche Kraft des Helfers begrenzt. Eine zierliche Person wird einen 150 kg-Menschen kaum alleine über längere Strecken bewegen können.

Die Technik ist unwichtig, das Ergebnis zählt.

 

Rettung aus einem Fahrzeug

 

In einem Fahrzeug ist nur eine eingeschränkte Versorgung eines Menschen möglich. Dies gilt insbesondere bei Störungen lebenswichtiger Funktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf).

Die abstrakte Gefahr von Wirbelsäulenverletzungen darf nicht davon abhalten, eine Person, die sich in Gefahr befindet, aus einem Fahrzeug zu retten!               »...mehr

 

 

Unfallstelle absichern

Notruf 112










 

* Bleiben Sie beim Betroffenen und kontrollieren Sie ständig seinen Zustand. Sobald sich dieser ändert und die Person schläfrig wird, nicht mehr vollkommen normal antwortet oder Gefahren auftreten (Brandgefahr, Rauch usw.) muss die Person unbedingt aus dem Fahrzeug gerettet werden!

 

Abb. 1 | Rettung aus einem Fahrzeug

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Rettungsgriff nach Rautek

 

Bei einer Menschenrettung aus Lebensgefahr werden keine Haltungsnoten verteilt! Es ist vollkommen egal, mit welcher Technik Sie es schaffen, einen Menschen zu retten.

 

Abb. 2a–j | Rettungsgriff

Abb. 2a

 

Achtung!

Beim Herantreten an das Fahrzeug auf weitere Gefahrenmomente achten. Bei auslaufenden Flüssigkeiten, Rauch1 oder Feuer ist sofort der Notruf 112 zu wählen und auf die Gefahren hinzuweisen.

Im Brandfall ist die schnelle Alarmierung der Feuerwehr von größter Bedeutung. Haben Sie keine Angst vor einem Fehlalarm!

 

     

Abb. 2b

 

Achtung!

Lassen sich Türen nicht oder nicht ganz öffnen, so dass der Zugang zu Fahrzeuginsassen erschwert ist, wählen Sie nochmals den Notruf 112 und geben Sie an, dass Personen im Fahrzeug eingeschlossen sind.

Auch der Rettungswagen oder die Polizei verfügen nicht über Werkzeuge zum Öffnen der Türen, nur die Feuerwehr kann hier helfen.

     

Abb. 2c

 

Sprechen Sie die Person an, prüfen Sie die Reaktionen.

Wenn die Person nicht antwortet oder schläfrig reagiert, muss zur Durchführung der Seitenlagerung oder der Herz-Lungen-Wiederbelebung die Rettung aus dem Fahrzeug erfolgen.

 

Öffnen Sie den Sicherheitsgurt.

Benutzen Sie, falls vorhanden (Verbandkasten!) eine Schere.

   

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Abb. 2d

 

Achtung!

Vor dem Bewegen der Person unbedingt auf die Füße achten! Sind diese z.B. unter den Pedalen verklemmt, müssen die Füße vor dem Hinausziehen befreit werden.

Gelingt dies nicht, muss erneut der Notruf 112 gewählt und darauf hingewiesen werden, dass die Person eingeklemmt ist.

     

Abb. 2e

 

Befreien Sie, falls möglich die Füße.

Ziehen Sie die Füße unter den Pedalen hervor.

     

Abb. 2f

 

Ziehen Sie die Person zu sich heran.

Bei schweren Personen oder verformten Autos kann dies schwierig sein.

   

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Abb. 2g

 

Greifen Sie unter beiden Achseln des Opfers hindurch.

 

Fassen Sie mit ihren Händen nur einen Arm des Opfers.
(Wenn Sie beide Arme des Opfers fassen, haben Sie bei Bewusstlosen nicht genug Halt)

     

Abb. 2h

 

Ziehen Sie das Opfer auf Ihre Oberschenkel oder direkt auf den Boden.

Die Art der Rettung ist von Ihrer Kraft und dem Gewicht des Opfers abhängig.

     

Abb. 2j

 

Die Technik der Rettung ist auch davon abhängig, wohin Sie das Opfer bewegen möchten, ob direkt neben das Fahrzeug oder etwas weiter weg (z.B. bei Brandgefahr).

 

Nach der Rettung sollten Sie mindestens die Seitenlagerung herstellen oder bei Bedarf mit der Wiederbelebung beginnen!

Notfallmaßnahmen

 

1 Rauch: Beim Auslösen von Airbags tritt weißliches Pulver aus, das mit Rauch verwechselt werden kann. Da dieses Pulver aber nicht sicher von Rauch unterschieden werden kann, sollte in jedem Fall über Notruf 112 technische Hilfe angefordert werden. Die Feuerwehr wird automatisch alarmiert, wenn Sie beim Notruf auf den Umstand hinweisen, dass Rauch aufsteigt. Sollte sich später herausstellen, dass der Rauch nur von den Airbags stammte, wird niemand böse auf Sie sein!

 

Der Rautek-Rettungsgriff ist benannt nach Franz Rautek, einem österreichischem Sportlehrer.

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Wirbelsäulenverletzungen

 

Verletzungen der Wirbelsäule sind dem Laien unter der Maximalform, der „Querschnittlähmung” bekannt. Diese ist auch der Grund, warum manchmal Hilfe unterbleibt, weil dem Opfer dieses Risiko nicht zugemutet werden soll.

Eine Wirbelsäulenverletzung kann durch den Laien und auch den Fachmann nicht sicher erkannt, sondern nur vermutet werden. Die Sorge um eine Wirbelsäulenverletzung darf aber nicht dazu führen, dass das Opfer dann an Ersticken oder am Kreislaufstillstand verstirbt.

Jeder Bewusstlose und jedes schläfrige Unfallopfer ist in die Seitenlage zu bringen. Im Auto sitzend kann ein Verletzter auch Ersticken! Deshalb muss die Rettung aus dem Fahrzeug erfolgen, damit lebensrettende Maßnahmen, Seitenlage und Wiederbelebung, durchgeführt werden können.

Es ist doch schon erstaunlich, was unser Rücken und unsere Wirbelsäule alles mitmacht: vom täglichen Stehen und Gehen über falsch gehobene Getränkekisten bis zum Sprung aus einigen Metern Höhe. Und meist passiert gar nichts. Manche Unfallkräfte sind aber so groß, dass die Wirbelsäule der Belastung nicht standhält und Teile davon kaputtgehen.

In der Ersten Hilfe wird es sich immer um einen Verdacht auf eine Verletzung handeln, selbst wenn der Betroffenen berichtet, seine Beine „nicht mehr zu spüren” bedeutet dies noch lange nicht die Diagnose einer „Querschnittlähmung”! Wird ein anfänglich orientierter Verunglückter schläfrig oder reagiert nicht mehr (richtig), dann ist ohne Rücksicht auf vorherige Mitteilungen die Rettung notwendig!

 

Wirbelbruch und Rückenmark

Ein Wirbelbruch ist auch nur ein Knochenbruch – im sog. Wirbelkanal laufen aber wichtige Nervenfasern (liegen die Nervenfasern zu einem dicken Bündel zusammengeschnürt vor, nennt man dies Rückenmark). Wie ein Bandscheibenvorfall auch kann ein Wirbelbruch diese Nerven schädigen, durch Druck oder scharfe Gewalt (z.B. Durchtrennung). Im schlimmsten Fall droht eine Querschnittlähmung, also die vollständige und unwiederbringliche Zerstörung der Erregungsleitungsfunktion unterhalb der Schadenstelle.

Wird auf das Rückenmark Druck ausgeübt, wie bei einem Bandscheibenvorfall auch, reagieren die Nerven gereizt, bis hin zum Funktionsausfall. Lässt der Druck nach (Krankengymnastik oder Operation), stehen die Chancen gut, dass sich die Funktion erholt. Es ist also an der Unfallstelle viel zu früh, Prognosen abzugeben („lebenslang im Rollstuhl”) oder auf Zeichen wie Gefühls- und Bewegungsstörungen hin Maßnahmen zu unterlassen („lieber tot, als im Rollstuhl”).

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Brennende Autos

 

Besonders dramatisch sind Situationen, bei denen Personen in brennenden Räumen eingeschlossen sind. Beachten Sie, dass die größte Gefahr meist nicht vom Feuer ausgeht, sondern vom Brandrauch. Dieser enthält hochgiftige Gase, die nach wenigen Atemzügen zum Bewusstseinsverlust und danach schnell zum Tod durch Ersticken führen.

Achtung! Ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase hilft überhaupt nichts, denn der Brandrauch durchdringt solche Stofftücher ungefiltert und bei Bränden in geschlossenen Räumen "fehlt" Sauerstoff in der Umgebungsluft, der nicht im feuchten Tuch erzeugt werden kann! Das feuchte Tuch schafft nur eine trügerische und manchmal auch tödliche Sicherheit!

 

Rettung aus brennenden Kraftfahrzeugen

Kraftfahrzeuge explodieren nicht! Ein Problem ist auch hier wieder der Brandrauch.

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Rettung aus Wasser

 

Bei der Rettung von Personen aus dem Wasser ist zu beachten, dass Ertrinkende einen Helfer umklammern und mit in die Tiefe ziehen können. In Panik entwickeln Ertrinkende unter Umständen große Kräfte und hindern den Helfer am Schwimmen.

Der rechtzeitige Notruf 112 mit Angabe der genauen Örtlichkeit und der besonderen Gefahrenlage kann lebensrettend sein.

Entdecken Sie eine Person, die in einem fließenden Gewässer treibt, rufen Sie den Notruf 112 und sorgen Sie dafür, dass Sie oder eine weitere Person den Rettungsdienst am angegebenen Ort erwarten. Die Rettungsleitstelle sorgt dafür, dass in Fließrichtung weitere Rettungsmittel bereitgestellt werden, so dass der Ertrinkende stromabwärts "erwartet" wird.

Verwenden Sie Hilfsmittel, wie Abschleppseil oder Rettungsring, die Sie dem Ertrinkenden zuwerfen. Bedenken Sie auch, dass bei kaltem Wasser die eigenen Kräfte rasch erschöpfen und auch der Helfer innerhalb von Minuten lebensbedrohlich unterkühlen kann.

   

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Warum retten?

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BRENNENDE AUTOS

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WIRBELSÄULE

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1995-2009 Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe · Version 7.1.06 (März 2009)
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