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Die Sicherheit des Ersthelfers

 

Ist Erste Hilfe gefährlich?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, zu unterschiedlich sind die Situationen, die Erste Hilfe erfordern. Bei Unglücksfällen geschehen merkwürdige Dinge: Da laufen Menschen über eine dicht befahrene Autobahn, um Reifenteile zu holen, springen Menschen ins eiskalte Wasser, um einen Hund zu retten, rennen Menschen in brennende Häuser, um anderen zu helfen.

Alle diese Verhaltensweisen sind verständlich, jedoch sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse einige wichtige Punkte zu beachten versuchen, um beim Helfen nicht selbst zu Schaden zu kommen.

 

Gefahren bei der Hilfeleistung

Klicken Sie auf die Gefahrenfelder für weitere Informationen

Gefahr: Seelische Belastung   Gefahr: Fließender Vekehr   Gefahr: Feuer und Rauch
         
Gefahr: Gewalt gegen Helfer   Gefahr: Ertrinken   Gefahr: Infektionen
         
Gefahr: Elektrizität   Gefahr: Ersticken   Gefahr: Strafverfolgung

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Schutz des Helfers

Der Ersthelfer ist gut geschützt, sollte er bei der Hilfeleistung einen Schaden erleiden. Es besteht Versicherungsschutz für Sach- und Körperschäden.

Mehr dazu: Versicherungsschutz für Ersthelfer

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Seelische „Schäden” – Verarbeiten belastender Eindrücke

 

Der Ersthelfer (oder auch Passanten) wird Zeuge und Beobachter von dramatischen Ereignissen, bei denen Menschen verletzt werden oder sogar sterben. Der Helfer empfindet Gefühle von Mitleid, Hilflosigkeit, Ekel oder sogar Ärger.

Mitleid ist ein zutiefst menschliches Merkmal, das auch die Grundlage für helfendes Verhalten ist.

Hilflosigkeit tritt immer dann auf, wenn eine Situation nicht erfolgreich bewältigt werden kann oder der Schaden trotz Einsatz aller Mittel größer wird und ein Mensch stirbt. Da die Möglichkeiten des Ersthelfers, was Fähigkeiten und Ausrüstung anbetrifft, beschränkt sind, ist das Gefühl der Hilflosigkeit häufig und normal.

Ekel darf man empfinden, wenn Blut, Urin, Erbrochenes oder andere „unschöne” Sachen zu sehen oder sogar zu fühlen sind.

Ärger kann aufkommen, wenn eine Situation durch Personen oder Umstände verursacht wurde, die greifbar oder abstrakt sind. Ärger und Schimpfen kann helfen, negativen Gefühlen Luft zu machen und die Verarbeitung von belastenden Erlebnissen zu unterstützen. Für schimpfende Helfer und Passanten sollte man also unter diesem Gesichtspunkt gewisses Verständnis aufbringen.

 

ANZEICHEN VON SEELISCHEN BELASTUNGEN

Der Körper reagiert auf Stress, ob körperlich oder psychisch, mit folgenden Anzeichen (Symptomen):

  • Herzklopfen, Herzrasen (griechisch: Tachykardie)

  • Schwitzen

  • Erröten, Hautrötung (Gesicht, Oberkörper)

  • Zittern von Händen oder ganzem Körper

  • Weinen

  • Übelkeit bis hin zum Erbrechen

  • Kopfschmerzen

  • Schlafstörungen

  • Wiederkehren (Erinnern) des belastenden Ereignisses

  • „Nervenzusammenbruch”

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Diese Symptome sind in ihrer Ausprägung und der Dauer sehr verschieden, können überschießend sein oder ganz fehlen. Je nach auslösendem Ereignis und persönlicher Betroffenheit ist eine Dauer von bis zu mehreren Tagen durchaus normal. Ein kleiner Schreck, verursacht durch das Beobachten eines Autounfalls zum Beispiel, kann der Belastung durch einen Kurzstreckenlauf entsprechen: Herzklopfen, Schwitzen, Hautrötung – die nach wenigen Minuten wieder verschwinden.

 

ALARMZEICHEN FÜR EINE ANHALTENDE STÖRUNG

Anhaltende Reizbarkeit, Verstimmung und Rückzug, die sich auf soziale Kontakte auswirken, Unruhezustände, Ärger, Wut und Traurigkeit können Folge eines belastenden Ereignisses sein (sog. Belastungsstörung).

Das Wiedererleben des Ereignisses kann unterschiedlich sein

  • durch Wiederkehrende Erinnerungen (Bilder, Träume),

  • Vermeiden von Situationen, die an das Ereignis ereinnern oder

  • Angstzustände, auch ohne direkte Verbindung zum Ereignis.

Personen, die bereits an einer z.B. Depression leiden, scheinen anfälliger gegenüber einer Belastungsstörung zu sein.

Wenn Bilder eines Unglücksfalles immer wiederkehren (längere Dauer), Ängste auslösen oder bestimmte Handlungen unmöglich machen (z.B. kein Befahren einer Autobahn, aus Angst vor einem Unfall) kann im konkreten Fall die Inanspruchnahme professioneller Hilfe sinnvoll sein. Erster Ansprechpartner kann der Hausarzt sein, der über die vielfältigen Behandlungsmöglichkeiten beraten wird.

 

VORBEUGUNG VON SEELISCHEN SCHÄDEN DURCH BELASTENDE EREIGNISSE

Schön wär's, wenn es hier eine vorbeugende Maßnahme gäbe. Deshalb raten wir Ihnen zu einem intakten sozialen Netz mit vielen besten Freunden, einer allzeit robusten seelischen Verfassung und Widerstandsfähigkeit gegenüber schädlichen Einflüssen – aber im Ernst: das Besprechen belastender Erfahrungen mit vertrauten oder neutralen Personen kann helfen, Probleme, z.B. Selbstvorwürfe, abzubauen.

Und wenn Sie über ein Ereignis oder Erste-Hilfe-Maßnahmen sprechen möchten, einen Ansprechpartner suchen oder Fragen haben, rufen Sie einfach uns an: Telefon 00800 34778 243 * (Rufnummern im Ausland siehe Kontakt).

* kostenfrei innerhalb Deutschland, Italien, Österreich und der Schweiz

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Fließender Verkehr –
Absichern von Unfallstellen!

 

Große Gefahr für den Helfer geht bei Verkehrsunfällen von nachfolgenden Fahrzeugen aus.

Viele Verkehrsteilnehmer sind nicht konzentriert, zu schnell und können auf Hindernisse nicht rechtzeitig reagieren. Sind Sie selbst das Hindernis, drohen schwere Verletzungen oder der Tod.

  • Tragen Sie deshalb bei Unfällen immer eine Warnweste

  • Stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung vor der Unfallstelle auf (mindestens 100 Meter)!

  • Behalten Sie den Verkehr im Auge

  • Betreten Sie die Fahrbahn nur, wenn Sie nachfolgende Fahrzeuge sicher einschätzen können, überqueren Sie keinesfalls eine Autobahn

  • schalten Sie die Licht und Warnblinkanlage an Ihrem und eventuell beteiligten Unfallfahrzeugen ein

  • Leuchten Sie die Unfallstelle mit Ihrem Fernlicht an, je heller, desto besser

  • Notruf 112 mit Angabe der Gefahrsituation („Verkehrsunfall, ein Auto auf der linken Spur”)

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
Absichern von Unfallstellen

Rettung aus Gefahrbereich (Rautek-Rettungsgriff)

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Feuer und Rauch –
Leichtsinn ist lebensgefährlich!

 

Gefährlich ist in erster Linie der Brandrauch. Es ist die absolute Ausnahme, dass bei Bränden Menschen „bei lebendigem Leib”, damit ist wohl „bei vollem Bewusstsein” verbrennen. Gleichwohl ist die Vorstellung besonders beängstigend.

Das feuchte Tuch vor Mund und Nase gehalten bringt überhaupt nichts! Nach wenigen Atemzügen von Brandrauch tritt Bewusstlosigkeit ein, Selbstrettung ist nicht mehr möglich. Nach wenigen weiteren Atemzügen ist der Helfer tot. Helfen kann nur die Feuerwehr, die mit Atemschutz vor giftigen Rauchgasen geschützt ist und mit einer Wärmebildkamera Opfer auch finden kann. Ohne technische Ausrüstung hat der Ersthelfer keine Chance!

Im Schlaf kann Rauch vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Bevor die Flammen kommen, ist der Mensch bereits an Rauchgasen verstorben!

Beugen Sie vor:

  • Installieren Sie Rauchmelder. Achten Sie auf das Prüfsiegel „VdS”; derartige Geräte gibt es für unter 10 Euro in Baumärkten.

  • Betreten Sie niemals brennende Räume! Auch wenn Angehörige sich darin befinden, die Gefahr, dass auch der Helfer geschädigt wird, ist viel zu groß.

  • Alarmieren Sie so früh wie möglich die Feuerwehr: Notruf 112! Scheuen Sie sich nicht vor einem Fehlalarm, falls es nach Rauch riecht!

  • Rüsten Sie Ihr Auto mit einem Feuerlöscher aus. Fahrzeugbrände lassen sich damit meist gut eindämmen, bis die Feuerwehr eintrifft.

Apropos: Autos explodieren nicht! Aber sie können brennen und das ist auch gefährlich. Läuft bei einem Unfall irgendeine Flüssigkeit aus, dann rufen Sie den Notruf 112 und teilen Sie dies mit. Niemand verlangt von Ihnen, zu wissen, was genau ausläuft. Und wenn die Feuerwehr feststellen sollte, dass es sich nur um Scheibenwischflüssigkeit gehandelt hat, dann wird Ihnen niemand einen Vorwurf machen! Es gilt immer noch: lieber einmal zu früh/viel angerufen, als einmal zu spät/wenig!

Feuer und Rauch

 

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Gewalt gegen Helfer –
unerwartet und widersinnig, aber möglich

 

Eine ärgerliche Situation: Sie wollen helfen und werden entweder an der Hilfeleistung gehindert oder angegriffen. Das klingt zwar unsinnig, ist aber möglich.

Auch das Opfer kann sich gegen den Helfer richten, was vor allem bei Personen, die sich unter dem Einfluss berauschender Substanzen befinden (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder psychisch krank sind, passieren kann. Derartige Übergriffe gegen Helfer sind nicht völlig auszuschließen.

 

BEUGEN SIE VOR,
indem Sie einen Verunglückten

  • stets mit Respekt behandeln,

  • nicht schlagen (keine Ohrfeigen, z.B. bei Bewusstlosen),

  • nicht beleidigen, auch wenn er selbst schuld an seiner Lage ist oder gleichzeitig Gewalttäter,

  • bei Anwendung von Schmerzreizen (z.B. um einen Bewusstlosen zu erwecken) plötzliche Reaktionen, ruckartige Bewegungen oder Aggressionen erwarten und entsprechenden Abstand zu halten,

  • der einen (bissigen) Hund mitführt nicht berühren und

  • sich bei einer nicht abwendbaren Gefahrenlage auf den Notruf 112 beschränken (auch wenn es schwer fällt, nicht mehr helfen zu können) und die spezielle Situation am Telefon zu schildern.

Rufen Sie frühzeitig Hilfe herbei, bewegen Sie Passanten, mitzuhelfen – gemeinsam sind Sie stärker!

Mehr dazu:
Konfliktsituationen verstehen und entschärfen
Hilfe für Opfer von Gewalt (auch: Helfer als Opfer von Gewalt)

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Ertrinken –
eigene Fähigkeiten nicht überschätzen!

 

Rettungsschwimmen will gelernt sein und nicht immer ist der Ersthelfer in Badehosen unterwegs, wenn er einem Ertrinkenden zu Hilfe eilen muss.

Gefahren bei Ertrinkungsunfällen:

  • Strömung: auch der Helfer wird abgetrieben und ertrinkt

  • Kaltes Wasser: nach wenigen Minuten ist der Helfer erschöpft und ertrinkt

  • Ertrinkungsopfer umklammert den Helfer: es kann vorkommen, dass das Opfer den Helfer umklammert und beide untergehen. In Panik geratene Ertrinkungsopfer entwickeln erstaunliche Kräfte, professionelle Rettungsschwimmer lernen sogar Tricks, sich aus Umklammerung zu lösen – Ersthelfer sollten es nicht so weit kommen lassen

Passen Sie auf sich auf:

  • Notruf 112: Geben Sie am Notruf die genaue Örtlichkeit an und warten Sie auf die Rettungskräfte. Der Rettungsdienst wird bei einem Ertrinkungsunfall in fließenden Gewässern dafür sorgen, dass auch stromabwärts Rettungsmittel bereitgestellt werden. Es ist sehr wichtig, dass die Feuerwehr/Wasserwacht Sie finden kann, auch wenn Sie eigentlich dem Opfer hinterherlaufen möchten.

  • Auch wenn Sie gut schwimmen können, eine Rettung aus fließenden Gewässern ist schwierig, benutzen Sie deshalb einen Rettungsring oder Leinen.

  • Bei kalten Gewässern (Eisflächen) bedenken Sie, dass Sie nach wenigen Minuten selbst bewegungsunfähig werden und ertrinken können.

  • Tiere können sich häufig selbst retten, vor allem Hunden sollten Sie nicht in einen Fluss hinterher springen! Wählen Sie den Notruf 112.

  • Bringen Sie Kindern schon frühzeitig das Schwimmen bei!

  • Zäunen Sie auch flache Gartenteiche ein, wenn Kinder zu diesen Zugang haben!

Ertrinkungsunfälle

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Infektionsgefahr –
vor Krankheitserregern schützen!

 

Blut und andere Körperflüssigkeiten (Speichel, Urin) können Krankheitserreger enthalten, die auch anderen Menschen (Helfer und Opfer) gefährlich werden können.

Vor der Infektionsgefahr kann man sich schützen, beispielsweise durch

  • Tragen von Einmalhandschuhen (Verbandkasten, Ekelpaket),

  • Vermeiden von Kontakt mit möglicherweise infektiösen Flüssigkeiten mit eigenen Schleimhäuten, Hautoberflächen oder Wunden,

  • Impfung gegen das Hepatitis B-Virus (HBV, führt zu Leberschädigung).

Gegen das HI-Virus [HIV, Humanes Immundefizienz-Virus (menschliches Abwehrschwäche-Virus, das die Krankheit Aids auslöst)] gibt es (noch) keine Impfung, es schützen nur Handschuhe, die im Volksmund auch „Aids-Handschuhe” genannt werden. Es ist aber wesentlich seltener, einen HIV-Träger zu versorgen, als einen Menschen, der das Hepatitis-B-Virus in sich trägt. Doch kann dieses HBV zu Leberentzündungen und Leberkrebs führen, die lebensbedrohlich sind. Hier gibt es mit der Impfung einen wirksamen Schutz, über den Ihr Hausarzt informieren kann.

Da man viele Infektionskrankheiten einem Menschen von außen nicht ansehen kann, sollte man sich bei jeder Hilfeleistung durch Handschuhe schützen. Die Übertragung von Krankheiten kann aber nicht nur vom Opfer —>  Helfer stattfinden, sondern gleichwohl vom Helfer —>  Opfer. Auch im Interesse des Opfers sollten wir daher die Handschuhe anziehen – wann kommt man schon dazu, vor einer Hilfeleistung sich gründlich die Hände zu waschen?

Mehr dazu: Infektionsgefahr und Infektionsschutz

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Elektrizität –
vor Stromschlag schützen!

 

Dass Strom gefährlich ist, weiß wahrscheinlich jeder. Und kaum jemand greift in eine Steckdose. Was aber, wenn ein Verunglückter neben einer Hochspannungsleitung liegt, wenn ein Föhn neben dem Opfer in der Badewanne liegt?

  • Schalten Sie die Stromzufuhr ab (Sicherung, Wegziehen eines isolierten Stromkabels).

  • Notruf 112 mit Angabe, dass es sich um einen Stromunfall handelt.

  • Halten Sie sich von Hochspannungsleitungen fern, hier kann der Strom über weite Entfernungen „springen” – Sie können nicht wissen, wo Spannung anliegt und Sie sich gefahrlos bewegen können. Hier kann nur die Feuerwehr helfen.

  • Verwenden Sie nur elektrische Geräte, die ein Prüfsiegel tragen (z.B. in Deutschland „VDE”).

  • Verändern oder reparieren Sie niemals Sicherungen!

  • Reparieren Sie elektrische Leitungen nicht selbst, überlassen Sie dies einem Fachmann.

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Ersticken –
die unsichtbare Gefahr

 

Die Gefahr, bei der Hilfeleistung zu ersticken, also an einem Mangel an Sauerstoff zu sterben, beschränkt sich auf wenige Situationen:

Bei Unfällen in Silos oder bei Unglücksfällen in Garagen.

In Silos werden Getreide oder Pflanzen durch Gärung verändert. Beim Vorgang der Gärung wird Kohlendioxid (chemisches Zeichen: CO2) erzeugt. Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sammelt sich deshalb am Boden. In Silos wird viel davon produziert, deshalb ist der gesamte Silo als mit CO2 gefüllt zu betrachten. CO2 verdrängt Sauerstoff, ohne den der Mensch aber nicht Leben kann und erstickt.

Kohlenmonoxid (chemisches Zeichen: CO) entsteht bei unvollständiger Verbrennung, z.B. in Automotoren oder bei Defekten an Gas-Heizgeräten. Kohlenmonoxid ist giftig, weil es in unserem Blut an der gleichen Stelle bindet, wie Sauerstoff, nur viel besser, es verdrängt den Sauerstoff und es kommt zu einer Art innerlichem Ersticken.

Ein trockenes oder feuchtes Tuch vor Mund und Nase bringt überhaupt nichts, da es sich um einen Mangel an Sauerstoff handelt. Man müsste also Sauerstoff erzeugen oder mitnehmen und das kann nur die Feuerwehr (umluftunabhängiger Atemschutz).

Beachten Sie:

  • Notruf 112

  • Steigen Sie niemals in einen Silo! Warten Sie auf die Feuerwehr!

  • Lassen Sie Gas-Heizgeräte nur von Fachbetrieben prüfen und reparieren!

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Strafverfolgung von Ersthelfern –
von unterlassener Hilfeleistung bis zur Körperverletzung...

 

Theoretisch besteht die Gefahr, dass der Ersthelfer straf- oder zivilrechtlich verfolgt wird, wegen

  • unterlassener Hilfeleistung
    (Dies betrifft Personen, die nicht helfen, obwohl es ihnen „den Umständen nach” möglich gewesen wäre. Das Absetzen eines Notrufs reicht jedoch aus, um sich vor diesem Straftatbestand zu schützen)

  • Körperverletzung
    (Beispiel: Sie ziehen ein schläfriges Unfallopfer aus seinem, gegen einen Baum geprallten, Wagen, weil das Auto zu brennen beginnen könnte. Bei der Rettung verletzen Sie das Opfer zusätzlich, brechen ihm vielleicht den Arm. Rein juristisch gesehen handelt es sich bei Ihrer Tat um Körperverletzung. Obwohl es zu einer Anzeige kommen könnte, wird Ihnen nichts passieren, da die Körperverletzung zum höheren Wohl des Opfers diente.
    Da kein Ersthelfer einem Opfer absichtlich (d.h. vorsätzlich) Schaden zufügen will, wird es zu keiner Verurteilung kommen)

Rechte und Pflichten des Ersthelfers

 

Viele Menschen haben Angst davor, für Fehler bei der Hilfeleistung belangt zu werden. Diese Ängste sind unbegründet! Ein Ersthelfer, der zum Wohle des Opfers handelt (und dabei Fehler macht), hat keine Bestrafung zu fürchten! Weder in Europa, noch irgendwo sonst auf der Welt!

Und sollten Sie Geschichten erzählt bekommen, dass „der Bekannte einer Freundin meines Arbeitskollegen” wegen einer fehlerhaft angewendeten Erste-Hilfe-Maßnahme verurteilt worden wäre, dann handelt es sich bei der Geschichte um ein bedauerliches Märchen!

Bei Fragen rufen Sie einfach uns an: Telefon 00800 34778 243* (Rufnummern im Ausland siehe Kontakt).

* kostenfrei innerhalb Deutschland, Italien, Österreich und der Schweiz.

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Informationsmaterial

 

Portable Document File (PDF) Demnächst können Sie hier Merkblätter herunterladen

 

 

   

SEITENINHALT

Ist Erste Hilfe gefährlich?

Gefahren

Schutz des Helfers

Gefahren für den Helfer

Seelische Schäden

Fließender Verkehr

Verbrennen, Feuer-Rauch

Gewalttaten gegen Helfer

Ertrinken, Wasser

Infektionen (HIV–AIDS...)

Elektrounfälle

Ersticken, Vergiftungen

Strafverfolgung

 

Fragen zur Ersten Hilfe?

 

dialog@de.gohelp.org

 

INFEKTIONEN

 

Es besteht natürlich die Möglichkeit, sich bei der Ersten Hilfe mit übertragbaren Krankheiten anzustecken. Dagegen haben wir etwas.
Infektionsschutz

 
 
 

 

Impressum, Kontakt

1995-2008 Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe · Version 7.1.03 (September 2008)
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