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Seitenlage
Die Seitenlage gibt es in verschiedenen Varianten, bekannt als Nato-Lage, Bewusstlosenlage oder stabile Seitenlage. Es kommt bei der Seitenlage jedoch nicht auf die technische Durchführung an, nur das Ergebnis zählt: Der Mundwinkel muss der tiefste Punkt des Körpers sein, damit Flüssigkeiten aus dem Mund-Rachen-Raum ausfließen können und die Zunge die Atemwege nicht verlegt.
In die Seitenlage ist eine bewusstlose Person zu bringen, damit Flüssigkeiten aus dem Mund-Rachen-Raum ausfließen können und die Zunge nicht die Atemwege verlegt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Person noch selbständig atmet. Ist Atemtätigkeit nicht oder nicht sicher feststellbar, sollte die Person auf den Rücken gedreht und die Notfallmaßnahmen durchgeführt werden (s. Abb. 1) Wenn ich aber nicht wiederbeleben kann oder will? Dann ist die Person zumindest in die Seitenlage zu bringen, damit nicht zusätzliche Probleme durch verlegte Atemwege hinzukommen. Veranlassen Sie dann den Notruf 112.
Seitenlage
Abb. 1 | Flussdiagramm zur Seitenlage
Durchführung
Die Art und Weise, wie Sie die Seitenlage durchführen ist nicht wichtig, es werden keine Schönheitspreise verteilt. Nur das Ergebnis „Mundwinkel ist der tiefste Punkt des Körpers” zählt!
Und ganz wichtig:
Zum Schluss:
Reaktionen prüfen durch — lautes und gezieltes Ansprechen: „Hallo, kann ich Ihnen helfen?” und, falls sie darauf nicht reagiert, — Anfassen und an Hand, Arm oder Schulter rütteln.
Wenn wir einer Person begegnen, die sich anders verhält, als wir es in der Umgebung oder Situation erwarten, werden wir aufmerksam. So vermuten wir bei einem Menschen, der im Winter in der Fußgängerzone am Boden liegt, eine Notsituation. Höchstwahrscheinlich ist das dann tatsächlich ein Notfall. Andererseits kann jemand auf der Liegewiese an einem Badestrand zwischen tausenden anderer Menschen eines plötzlichen Herztodes sterben, und niemand nähme Notiz davon. Oder eben in einem Linienbus. Dies wird durch weitgehend anonyme Gesellschaftsstrukturen verstärkt, in denen es „sich nicht gehört”, einen Fremden einfach so anzusprechen. Als Ersthelfer beflügelt uns aber der Gedanke der Hilfestellung. Dass zum Erkennen einer Notsituation eine große Portion Neugier von Nöten ist, liegt in der Natur der Sache. Neugier ist nichts Schlechtes und hat mit Gaffen nichts zu tun. Und doch haben wir manchmal ein schlechtes Gewissen, weil wir uns in anderer Leute Privatangelegenheiten einmischen. Wir sollten Interesse am Mitmenschen zu unserem Ziel machen. Seien Sie neugierig! Unabhängig von allen äußeren Umständen muss es aber Leitstrukturen geben, die einem Ersthelfer ermöglichen, echte Gefahren zu erkennen. In Zeiten, in denen das Gespenst eines Terroranschlags mit vielen Verletzten umgeht bzw. an jede Wand gemalt wird, kann auf den Ersthelfer als Glied in der Rettungskette nicht verzichtet werden. Bei allen hier gezeigten Personen ist eine Gefahr für Gesundheit und Leben nur dadurch festzustellen oder auszuschließen, wenn man Kontakt zu ihnen aufnimmt.
Bewusstsein ist ein Zustand unseres Gehirns. Bewusstsein ist ein sehr komplexer Zustand, den man gar nicht so leicht beschreiben kann. Wenn man davon ausgeht, dass ungestörtes Bewusstsein mit „geistiger Klarheit” gleichzusetzen ist, sind strenggenommen einige Geisteskrankheiten auch Bewusstseinsstörungen. Aber wähnen wir jeden, der Antidepressiva nimmt in Lebensgefahr? Also muss es eine für die Erste Hilfe praktikable Einteilung der Bewusstseinszustände geben, die wir hier versuchen wollen:
Beachte:
Im Stadium „schläfrig" und „bewusstlos” sind sofort Notfallmaßnahmen zu ergreifen. Bei Bewusstseinsstörungen ist der Ausfall der Schutzreflexe das unmittelbare Problem, es droht Erstickungsgefahr. Die Schutzreflexe (Husten, Schlucken, Würgen) sollen das Eindringen von Fremdkörpern in die Luftwege verhindern. Bewusstseinsstörungen können zum Ausfall von „Skelett”-Muskelfunktionen führen (Zunge, Hand-, Arm- und Beinmuskeln erschlaffen), während die Atemmuskulatur (v.a. Zwerchfell) noch arbeitet. Wenn aber die Zunge die Atemwege verlegt, kann das Zwerchfell nicht die notwendige Kraft aufbringen, Luft gegen diesen Widerstand einzuatmen. Atemtätigkeit ist nicht feststellbar, versuchte man, Atmung zu hören, zu fühlen, zu sehen ( Notfallmaßnahmen). Deshalb sind bei der Prüfung der Atemfunktion die Atemwege freizumachen: dies geschieht mit Hilfe des lebensrettenden Handgriffs.
Im Idealfall setzt die Atmung mit Überstrecken des
Kopfes (s.u.) wieder ein, falls trotz lebensrettendem Handgriff Atmung nicht
oder nicht sicher feststellbar ist, mit der Ist Atmung sicher zu spüren, schützt nur die Seitenlage wirksam vor dem Ersticken.
Bei Bewusstseinsstörungen besteht die Gefahr des Erstickens. Ersticken bedeutet, dass nicht ausreichend Sauerstoff (chemisches Zeichen: O2, sprich „oh zwei”) zu den einzelnen Körperzellen gelangt. Der menschliche Körper ist aber zwingend auf eine unterbrechungsfreie Sauerstoffzufuhr angewiesen. Bereits nach 3 - 5 Minuten ohne Sauerstoff kommt es zum Ausfall und Absterben empfindlicher Zellen. Dummerweise sind die empfindlichsten Zellen auch die, die wir zum Leben unbedingt brauchen. Besonders die Nervenzellen, und da vor allem das Gehirn, sind extrem empfindlich gegenüber Sauerstoffmangel. Eine einmal zerstörte Nervenzelle kann nicht mehr regeneriert (erneuert) werden, der Funktionsverlust ist irreversibel (nicht mehr rückgängig zu machen). Man kann ersticken, wenn
— die Zunge die Atemwege verlegt, Wieso ersticke ich nicht an meiner Zunge, wenn ich nachts auf dem Rücken schlafe? Das liegt daran, dass „Schlaf” ein besonderer Zustand des Bewusstseins ist. Aus dem Schlaf ist man jederzeit auf äußere Reize hin erweckbar und das Gehirn arbeitet normal (Träume). Die Muskeln des Körpers sind aktiv (angespannt, in Bewegung), was man daran merkt, dass man morgens in einer anderen Position aufwacht, als man abends eingeschlafen ist. Die Zunge ist ein Paket aus mehreren Muskeln und für Sprechen und Schlucken notwendig. Weil die Zunge aus Muskulatur besteht, erschlafft sie, wenn die Steuerung (Gehirn) ausfällt. Dies ist im Schlaf nicht der Fall, wohl aber bei Bewusstseinsstörungen. Damit ein Bewusstseinsgestörter nicht an seiner Zunge erstickt, gibt es mehrere Rettungsmöglichkeiten:
— Kopf
überstrecken („Reklination”) Kopf überstrecken und Kinn vorziehen ergänzen sich, Abb. 2, 3. Das Überstrecken des Kopfes (Abb. 4) hebt die Zunge an und macht die Atemwege frei.
Das Überstrecken des Kopfes (Abb. 4, 5) hebt beim Bewusstlosen die Zunge an und macht die Atemwege frei, man spricht vom „Lebensrettenden Handgriff”.
Viel Zeit wurde und wird bei manchen Erste-Hilfe-Kursen darauf verwendet, die „Problematik” von Fremdkörpern und Flüssigkeiten im Mund-Rachen-Raum zu besprechen. Tatsache ist, dass es sich bei einigen bewusstlosen Personen Flüssigkeiten im Mund befinden. Diese sammeln sich im Mundraum, da der Abfluss in Magen bzw. Luftröhre durch die erschlaffte Zunge behindert ist (nicht nur der Sauerstoff wird am Eindringen gehindert). Wenn man nun den Kopf überstreckt bzw. das Kinn vorzieht wird die Zunge angehoben, die Passage frei. Flüssigkeiten können nun hineinfließen, Fremdkörper tieferrutschen. Bedenken Sie, dass die Sauerstoffzufuhr absoluten Vorrang hat! Die Intensivmedizin muss sich im Bedarfsfall der eingedrungenen Fremdkörpern annehmen, dies kann nicht die Aufgabe des Ersthelfers sein. (Der Rettungsdienst verfügt über spezielle Absaugpumpen. Doch selbst mit diesen kann das Eindringen von Flüssigkeiten in die Lungen nicht völlig ausgeschlossen werden.) Sollten Sie in der Notsituation daran denken, dürfen Sie selbstverständlich in den Mund sehen, ob sich dort Fremdkörper befinden. Sie dürfen auch kurz versuchen, diese zu entfernen. Gelingt dies nicht innerhalb kürzester Zeit, so sorgen Sie für freie Atemwege durch den lebensrettenden Handgriff. Wenn ein Mensch nach Anwendung des lebensrettenden Handgriffs sicher atmet, dann bringen Sie ihn in die Seitenlage. Nur so ist er davor geschützt, dass Flüssigkeiten (z.B. Speichel, Erbrochenes) in die Lunge fließen. Rückenlage ist bei atmenden Bewusstlosen ganz schlecht, Bauchlage besser, Seitenlage optimal.
Prothesenträger (Zahnersatz) Kieferprothesen (teilweiser oder vollständiger Zahnersatz) sollten nur dann entfernt werden, wenn dies leicht möglich ist, weil sie bereits locker sind. Festsitzende Prothesen werden belassen. Fremdkörper außerhalb des unmittelbaren Greifbereichs der Finger
Sind Fremdkörper in die Atemwege eingedrungen und nicht mit den Fingern zu
greifen, sind Manipulationen mit Geräten (Gabel, Messer, Löffel oder Zange)
gefährlich und zu unterlassen. Wichtig ist ein frühzeitiger Notruf 112 und
bei Atemstillstand die Atemspende
Hinweis: Im dramatischsten Fall (aussetzen der Atmung) ist nach den aktuellen Richtlinien die Herzdruckmassage anzuwenden. Diese übt einen optimalen Druck auch auf die Speisewege aus und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dadurch der Fremdkörper entfernt wird.
Mögliche Gefahren richtig einzuschätzen kann bei alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen stehenden Personen sehr schwierig sein. Die Alkoholisierung kann eine auch lebensbedrohliche Erkrankung überdecken, wir als Ersthelfer nehmen vordringlich nur die Schnapsfahne wahr, ein möglicher Schlaganfall bleibt uns dahinter verborgen. Leider wirken sich berauschende Substanzen, Alkohol eingeschlossen, so auf das Nervensystem aus, dass keine sichere Unterscheidung zu einer medizinischen Notlage möglich ist. So können die durch Alkohol ausgelösten Symptome lallende Sprache, Bewegungsstörungen und Gangunsicherheit gleichwohl bei einem Schlaganfall vorkommen. Und ein Alkoholiker kann gleichzeitig zum Rausch einen Schlaganfall bekommen. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die berauschende Substanz schwerwiegende Gesundheitsstörungen ausgelöst werden. So können durch Alkohol beispielsweise Krampfanfälle oder Störungen des Zuckerstoffwechsels ausgelöst werden, sowie Verletzungen durch Stürze und es besteht die Gefahr des Erstickens an Erbrochenem bei verminderten Schutzreflexen.
Bei alkoholisierten Personen dürfen Sie großzügig den Notruf 112 anrufen. Es entstehen Ihnen keine Unannehmlichkeiten oder Kosten, wenn Sie „nur” wegen eines Betrunkenen den Rettungsdienst alarmieren!
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1995-2009 Deutsche Gesellschaft für Erste
Hilfe · Version 7.1.06 (Juni 2009) |