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Gohelp Individual
Um die originären Ziele der einzelnen Gesellschaften innerhalb von Gohelp zu finanziell zu unterstützen, bieten wir Produkte und Materialien zum Bezug als Werbeträger an. Die Zusammenarbeit in Form einer werblichen Unterstützung bringt beiden Seiten Vorteile: Gohelp erreicht, neben der direkten finanziellen Zuwendung, eine Verbreitung der Materialien. Der Kunde wiederum kann innovative und beim Empfänger in höchstem Maße akzeptierte Produkte plazieren. An erster Stelle steht für uns, dass über die Materialien die Motivation zur Ersten Hilfe und die Kenntnisse über das Verhalten im Notfall gestärkt und gesteigert werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Werbeflächen deshalb eher dezent gehalten sind. Der Gewinn fließt zu 100% in die Projekt- und Forschungsarbeit, um noch mehr Menschen mit Informationen zur Ersten Hilfe versorgen zu können. Die Kalkulation der Stückpreise beruht maßgeblich auf den tatsächlichen Herstellungskosten, eine Aufstockung der Beträge um eine Spende, zur Förderung der Ziele der Gesellschaft, ist aber sehr willkommen! Die unmittelbaren Stückkosten können aus steuerrechtlichen Gründen in Deutschland, Österreich und Italien ggf. nicht als Spende deklariert werden, sondern müssen als Werbeausgaben deklariert werden. Diese unterliegen auch für unsere Gesellschaft anderen Besteuerungsgrundlagen als Spenden, weswegen wir uns über „echte” Spenden besonders freuen. Über die genaue steuerliche Behandlung informieren wir Sie gerne ausführlich!
Wichtiger Hinweis: Alle Produkte und Materialien müssen an den Verbraucher unentgeltlich abgegeben werden! Ein Verkauf, Handel oder die Versteigerung ist nicht gestattet!
Fragen Sie bitte nach einem individuellen Angebot an. Wir unterbreiten Ihnen dieses gerne, auf Ihre Zielgruppe zugeschnitten (Mitarbeiter, Kunden usw.). Lassen Sie sich überraschen, wie günstig individualisierte Drucksachen sind!
Erste Hilfe in der Dose „Helfershelfer”
Praktisch: Die wirklich wichtigen Materialien für die Erste Hilfe immer im Griff. 2 Vinylhandschuhe, 1 sterile Kompresse und 1 Rettungsdecke (silber/gold). In der 0,33 Liter Dose aus durchsichtigem PET wasserdicht verpackt lange Zeit haltbar. Die Dose entspricht in Form und Größe einer herkömmlichen 0,33 Liter Getränkedose. Ein Aufkleber auf der Außenseite der Dose erklärt Schritt für Schritt das Vorgehen und die Maßnahmen im Notfall. Im Deckelbereich der Dose ist zusätzlich ein Beipackzettel eingelegt. Durch das transparente Material kann sich der Ersthelfer jederzeit über den Inhalt der Dose informieren.
Mindestabnahmemenge:
Werbeanbringung:
Haltbarkeit bei ungeöffneter Dose:
Preis:
» Musteranforderung bitte per E-Mail
(für einen Musterwerbeeindruck)
Infektionsschutzset „Das Ekelpaket”
Ständiger Begleiter für den Ersthelfer: 2 Vinylhandschuhe und 1 sterile Kompresse, verpackt in einem schützenden Polyethylenbeutel. Ein Beipackzettel erklärt die wichtigsten Maßnahmen der Ersten Hilfe.
Mindestabnahmemenge:
Werbeanbringung:
Haltbarkeit:
Preis:
» Musteranforderung bitte per E-Mail (für einen Musterwerbeeindruck)
Informationsmaterial speziell nach Kundenwunsch
Bereits ab kleinsten Mengen können Sie genau nach Ihren Wünschen gefertigte Informationsmaterialien für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltung erhalten.
Je nach Druckverfahren können bereits geringste Stückzahlen hergestellt werden. Bei hoch individualisierten Produkten ist dann jedoch der redaktionelle Aufwand (=Grundkosten) im Verhältnis zum Einzelstück entsprechend hoch. Kleinstmengen: Laserdruck ab mittleren Stückzahlen: Offsetdruck bei sonderformatigen Produkten (z.B. Plastikbehältnisse, besondere Drucksachen): Werbeanbringung mittels Aufkleber
Unentgeltliche Abgabe der Materialien
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gohelp Individual: [...] 3. Materialab- und -weitergabe 1a) Die in Anlage 1 aufgeführten Materialien, dürfen nicht gegen Entgelt an den Verbraucher ab- oder weitergegeben oder auf Handels- oder Versteigerungsplattformen angeboten werden. 1b) Eine Verbindung mit einer, ausschließlich zu dem Zweck des Vertriebs des Materials betriebenen, kostenpflichtigen Veranstaltung oder die Abgabe in Verbindung mit einem kostenpflichtigen Produkt oder einer kostenpflichtigen Leistung, ist nicht zulässig. 1c) Entgelte für den Versand des Materials (Porto) an den Verbraucher dürfen nur in der tatsächlich entstandenen Höhe weitergegeben werden. Aufwendungen für die Versandvorbereitung dürfen dem Verbraucher nicht berechnet werden. 2a) Gohelp oder der jeweilige gesetzliche Vertreter können im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Abs. 1 die Ausschüttung der, durch das widerhandelnde Verhalten erzielten Erlöse und die entschädigungsfreie Rückgabe der restlichen Materialien auf Kosten des Kunden verlangen. 2b) Handelt der unrechtmäßige Verkäufer mit Wissen oder Duldung des Kunden, so kann Gohelp oder der jeweilige gesetzliche Vertreter den Kunden nach Abs. 2a haftbar machen. Handelt der unrechtmäßige Verkäufer auf eigene Verantwortung und war ihm diese Vorschrift zum Zeitpunkt der entgeltlichen Weitergabe bekannt, so kann Abs. 2a auf ihn angewendet werden. 2c) Das entgeltliche Anbieten oder die entgeltliche Ab- oder Weitergabe der Materialien berechtigt Gohelp oder den jeweiligen gesetzlichen Vertreter, das entsprechende Material auf Kosten des Anbieters ersatzlos einzuziehen. 2d) Werden Materialien zurückgefordert oder eingezogen, so hat Gohelp die unentgeltliche Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen.
[...] Anlage 1 Die im Folgenden genannten Materialien unterliegen den Regelungen des Punkt 3 dieser AGB.
– Drucksachen in jeglicher Form [...]
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1995-2009 Deutsche Gesellschaft für Erste
Hilfe · Version 7.1.05 (Dezember 2008) |