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Welche Arten von Erste-Hilfe-Kursen gibt es?
Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Erste-Hilfe-Kurse orientieren sich zwar an weltweiten Standards, weichen jedoch von Land zu Land geringfügig ab.
Zertifizierung und Qualitätskontrolle Alle anderen Kurse (Kindernotfälle, Sportunfälle etc.) sind weder inhaltlich, noch in ihrer Durchführung an Regeln gebunden.
1 1 Doppelstunde besteht aus 2 Schulstunden à 45 Minuten, dauert also gesamt 90 Minuten (inkl. Pausen)
2 Angemessene Pausen
sind – zumindest in den, von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
finanzierten, sog.
3 x 4 x 5 x 6 Kostenfreie Kurse gibt es manchmal im Rahmen von Sponsoring-Projekten oder für Mitglieder von Hilfsorganisationen
1 1 Doppelstunde besteht aus 2 Schulstunden à 45 Minuten, dauert also gesamt 90 Minuten (inkl. Pausen)
2 Angemessene Pausen
sind – zumindest in den, von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
finanzierten, sog.
3 x 4 x 5 x 6 Kostenfreie Kurse gibt es manchmal im Rahmen von Sponsoring-Projekten oder für Mitglieder von Hilfsorganisationen
Erste Hilfe bei Kindernotfällen
Erste Hilfe bei Sportunfällen
Fresh-up
Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW, CPR, Reanimation)
Anwendung eines Elektroschockgerätes (Defibrillation)
Erste Hilfe am Tier
Bei Interesse oder Bedarf an einem Erste-Hilfe-Kurs wenden Sie sich bitte an eine ausbildende Hilfsorganisation in Ihrer Nähe.
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Die Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe (DGEH) bildet ausschließlich zu
Studienzwecken aus. Wenn Sie an der Teilnahme an einem Kurs der DGEH
interessiert sind, informieren Sie sich
Kontrolle der Kurse und Kursanbieter
Eine Kontrolle der Kurse und Kursanbieter findet nur vor Erteilung der Ausbildungserlaubnis und dann in der Regel nur vom Schreibtisch aus statt. Insbesondere die Durchführung wird nicht laufend überprüft, man vertraut auf die Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit der Anbieter. Eine Selbstkontrolle der Anbieter, vor allem der großen Hilfsorganisationen, erfolgt meist nur im Rahmen der Ausbilder-Aus- und Fortbildungen, jedoch selten im laufenden Ausbildungsbetrieb. Effektive Kontrollmöglichkeiten besitzen nur die Behörden, die die Ausbildungsbestätigungen anerkennen: Erste-Hilfe-Kurse darf jeder anbieten und durchführen, auch Bescheinigungen ausstellen. Der entscheidende Punkt ist jedoch die Anerkennung eben dieser Bescheinigung: wer für den Erwerb des Führerscheins die Bescheinigung eines völlig unbekannten und ungeprüften Anbieters vorlegt riskiert, dass diese Bescheinigung nicht anerkannt wird. Andererseits garantiert die Bescheinigung eines anerkannten Anbieters nicht für die Qualität der Ausbildung.
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1995-2009 Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe · Version 7.1.07a (Juli 2009) |